Sessionsrückblick Herbst 2023 von Alois Huber

5.10.2023

Die Herbstsession 2023 war zugleich die letzte in der Legislatur 2019-2023. Neben der 175 Jahrfeier der Bundesverfassung, welche eher sehr peinlich war und von vielen Ratsmitgliedern scharf kritisiert wurde, waren ebenfalls die bevorstehenden Wahlen ein Thema. Viele Vorstösse, welche in den drei Wochen behandelt wurden, betrafen auch die Landwirtschaft.

Verschiebung der 3,5 % Biodiversitätsförderfläche auf 2025
Mit der Motion von Esther Friedli beschloss der Ständerat die Verschiebung der 3,5 % Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau um ein Jahr auf 2025 mit 30 zu 9 Stimmen. Die Abschaffung dieser 3,5 % Ökofläche, wie sie vom Kanton Genf in einer Standesinitiative gefordert wurde, wurde jedoch mit 27 zu 13 Stimmen im Ständerat abgelehnt. Der Nationalrat muss in der kommenden Wintersession noch über die Verschiebung dieser Flächen auf 2025 beraten.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Mit der Motion 21.4164 wird gefordert, dass der Artikel 160 Absatz 6 des Landwirtschaftsgesetzes abgeändert wird. Mit dem Ziel Pflanzenschutzmittel, die in der EU zugelassen sind, auch automatisch in der Schweiz zuzulassen. Im Sinne einer vereinfachten und unbürokratischen Zulassung dieser Pflanzenschutzmittel, Stimmte die SVP, die FDP und die Mitte für die Motion, welche mit 92 zu 82 bei 7 Enthaltungen angenommen wurde.

Ablehnung der Motion Schneider
Der Nationalrat lehnte mit 109 zu 66 Stimmen die Motion von Meret Schneider ab, welche einen Fachkundeausweis schon beim Halten eines Pferdes verlangte. Begründet wurde dies von der Ratsmehrheit, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes für jeden Pferdehalter gelte.

Einmischung des Staates abgelehnt
Der Nationalrat will keine weitere Einmischung des Staates in die Arbeit der Bauern. Er lehnte mit 99 zu 85 Stimmen eine Motion ab, die Bundesgelder in verbindliche Programme für Landwirte lenken wollte, um den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren.

Schneckenzucht soll neu zur Landwirtschaft zählen
Die Motion 21.4467 verlangt, dass die Schneckenzucht neu zur Landwirtschaft zählt und die Schnecken als Nutztiere gelten. Mit 146 zu 31 Stimmen bei 13 Enthaltungen unterstützte die grosse Kammer dieses Anliegen. Bislang ist die Schneckenzucht in der Landwirtschaft nicht erlaubt, weil die Schnecken nicht als Nutztiere gelten. Als nächstes entscheidet der Ständerat darüber.

Anpassung der Strukturverbesserungsverordnung gefordert
Mit einer Motion wird die Anpassung der Strukturverbesserungsverordnung gefordert, um Anreize für den Einsatz moderner und innovativer Technologien in Bewässerungssystemen zu schaffen. Damit werde ein Beitrag für die Energiewende seitens Landwirtschaft geleistet. Mit 112 zu 72 Stimmen hat die grosse Kammer die Motion angenommen.

Ablehnung einer obligatorischen Weiterbildung
Die SP-Motion forderte, dass alle Landwirtinnen und Landwirte zwangsweise eine Weiterbildung im Bereich «ökologischer Wandel» absolvieren. Falls sie dies nicht tun, würden sie keine Direktzahlungen mehr erhalten. Die Motion wurde mit 105 zu 79 bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

Alois Huber
Nationalrat, SVP