Betriebshelferdienst

Die Aufgabe des Betriebshelfers ist es, den Bauer bei Unfall, Krankheit oder Ferien zu entlasten oder zu ersetzen. Das setzt bei der betreffenden Person eine gute Ausbildung voraus, muss sie doch in der Lage sein, innert kürzester Zeit mehr oder weniger komplexe Landwirtschaftsbetriebe selbständig zu führen.

Abwicklung

Für die Vermittlung von Betriebshelfern ist seit 1. Januar 2017 der Maschinenring Mittelland AG zuständig. www.mr-mittelland.ch

Kosten
Der Stundenansatz richtet sich nach den Tarifen des Maschinenringes. Mitglieder des Maschinenringes profitieren von einem reduzierten Tarif.

Kantonsbeitrag
Mitglieder des BVA, welche den Betriebshelferdienst des Maschinenrings infolge Krankheit, Unfall oder Todesfall in Anspruch nehmen, kommen weiterhin in den Genuss des Kantonsbeitrages von Fr. 5.--/Std.. Für die Geltendmachung können sie eine Kopie der Rechnung mit dem entsprechenden Rückerstattungsbeleg dem BVA einreichen (Abgabe Formular bei Rechnungstellung durch MR).

​Beiträge der MPM
Mitglieder der MPM können die Rechnung des Maschinenringes über Leistungen aus dem Betriebshelferdienst an die MPM einreichen (Abgabe Formular bei Rechnungstellung durch MR oder Download unten) und erhalten folgende Beiträge zurückerstattet:

•    Krankheit, Unfall, Kuraufenthalt Fr. 50.—/pro Tag Bei Ausfall des Betriebsleiters, limitiert auf 30 Tage pro Fall. Vorlage eines Arztzeugnisses erforderlich. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechende Kürzung des Tagessatzes.
•    Ferien, Arbeitsspitze, Militär Fr. 25.—/pro 10 Stunden (=1 Tag) Nur gegen Rechnung eines Betriebshelferdienstes, (keine privaten Abrechnungen).

Fonds für Betriebs- und Familienunterstützung

Mitglieder, welche bei Agrisano eine obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie eine Taggeldversicherung von insgesamt mindestens Fr. 75.— abgeschlossen haben, können beim Fonds für Betriebs- und Familienunterstützung der Agrisano Beiträge geltend machen (Abgabe Untelagen bei Rechnungstellung durch MR oder Download unten).

Stiftung für Betriebshelferdienste und Nothilfe in der Aargauer Landwirtschaft (ehemals Betriebshelferfonds)

Aus Anlass seines 75-Jahr-Jubiläums des Aargauer Milchverbandes (AMV) im Jahre 1984 wurde ein Jahr später dieser Fonds ins Leben gerufen. Dieser bezweckte, dass von den jährlich anfallenden Zinsen Bauernfamilien, die eine Betriebshilfe beanspruchten und sich in einer finanziellen Notlage befunden hatten, profitieren konnten. Die Zeiten haben sich seither geändert, die Bedürfnisse auch. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2018 der Stiftungszweck angepasst, die Stiftung heisst seit 2018 «Stiftung für Betriebshelferdienste und Nothilfe in der Aargauer Landwirtschaft». Aus dem Stiftungsfonds können jetzt nicht nur Beiträge an die Rechnungen für Betriebshelfereinsätze geleistet sondern es kann auch umfassendere Hilfestellung für Bäuerinnen und Bauern in Notsituationen angeboten werden. Kontaktieren Sie uns bei Bedarf unter 056 460 50 55. Das Formular finden Sie in der Auflistung unten.

Betriebshelferin

Bei Bedarf bieten die Aargauer Landfrauen einen Haushaltservice an. www.landfrauen-ag.ch

SBLV-Vermittlung von Hilfe und Unterstützung
Seit einiger Zeit hat der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV die Plattform der SBLV-Vermittlung von Hilfe und Unterstützung lanciert. Unter der Telefonnummer 056 441 12 63 oder auf www.landfrauen.ch finden hilfesuchende Frauen und Männer vom Land Adressen von ausgewiesenen Fachpersonen, welche die besonderen Anforderungen des ländlichen Umfeldes kennen. Auf der Online-Plattform sind Portraits von ausgewiesenen Coaches, MediatorInnen oder RechtsanwältInnen aufgeschaltet, welche über Erfahrungen in der Landwirtschaft und im ländlichen Gebiet verfügen. Bei diesen Fachpersonen erhalten Hilfesuchende die gewünschte Begleitung und Beratung zu branchenüblichen Tarifen.

Direktlink zur Plattform

Maschinenring Mittelland AG

Hauptgasse 33, 4600 Olten
056 525 06 00
info [at] mr-mittelland.ch