Dichtheitsprüfungen

Der Kanton Aargau verlangt eine periodische Prüfung der Dichtheit von Hofdünger- und Entwässerungsanlagen. Der Aargau ist damit sehr vorbildlich und hat alle Anlagen überprüfen lassen. Aktuell findet an vielen Orten bereits die zweite Prüfung statt. Diese erfolgt teilweise nur noch alle 30 Jahre.

Der BVA hat die Prüfung stets kritisch begleitet und alles unternommen, um die Kontrollen kostengünstig und einfach durchzuführen. Mit einer Zusammenarbeit zwischen dem BVA, Ingenieuren, Kanalreinigern, der Genossenschaft für ländliches Bauen (GLB) und eigenen Messgeräten ist dies weitgehend gelungen. Noch immer besteht die Zusammenarbeit mit einem zuständigen Ingenieurbüro, das mit der Kontrolle beauftragt werden kann:

Ackermann und Wernli AG

Bleichemattstr. 43
5000 Aarau
Tel. 062 200 28 28
info[at]ackermann-wernli [dot] ch
www.ackermann-wernli.ch

Für die Messmethode besteht die Möglichkeit der Gerätemiete bei:

GLB Aargau
Das Messgerät wird normalerweise von der GLB Aargau installiert. Als erste Ansprechperson muss aber ein Ingenieur kontaktiert werden.
Tel. 056 444 70 70

Gerätemiete: pro Messung exkl. Installation: Fr. 50.- für Mitglieder, Fr. 100.- für Nichtmitglieder 

Im „übrigen Bereich“ nur noch alle 30 Jahre prüfen
Auf Initiative des BVA und verschiedenen bäuerlichen Grossräten wurde der Regierungsrat beauftragt, die Prüfung zu vereinfachen und den Prüfintervall auszudehnen (Text siehe Link "Text Motion" unten) Dazu hat er eine Motion als Postulat entgegengekommen und die Verwaltung mit der Umsetzung betraut. Neu wird dabei seit November 2017 bei rund 50 % der Betriebe, die ausserhalb eines Gebiets mit Gewässergefährdung stehen, das Prüfintervall von 20 auf 30 Jahre erhöht. Der genaue Wortlaut des entsprechenden Artikel lautet wie folgt:

Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (V EG UWR)

§ 41 Periodische Kontrollen von Hofdünger- und Entwässerungsanlagen

1 Die periodische Kontrolle der Hofdünger- und Entwässerungsanlagen erfolgt

a) in Schutzzonen von Trinkwasserfassungen: in der Regel nach 10 Jahren
b) im Gewässerschutzbereich Au/Ao: in der Regel nach 20 Jahren
c) im übrigen Bereich: in der Regel nach 30 Jahren.

In welcher Zone der Betrieb steht, ist auf der kantonalen Gewässerschutzkarte ersichtlich
(Weisser Bereich = nicht gewässerschutzgefährdend)

Ralf Bucher

Geschäftsführer
056 460 50 51
ralf.bucher [at] bvaargau.ch