Notschlachtung

Zum Thema Notschlachtungen im Kanton Aargau ergeben sich immer wieder Diskussionen. Der BVA hat aus diesem Grund ein Merkblatt verfasst, welches über wichtige, immer wiederkehrende Fragen Aufschluss gibt. Es empfiehlt sich das Dokument auszudrucken und im Stallbüro aufzuhängen. So ist es immer in Sichtweite und zur Stelle, wenn eine Not- oder Krankschlachtung ansteht.