Wildschäden

Schäden durch Wildtiere in landwirtschaftlichen Kulturen sind ärgerlich, können aber nie gänzlich verhindert werden. Der BVA setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen laufend an die aktuelle Situation angepasst werden, damit die Schäden reduziert und entschädigt werden.

Für die Entschädigung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen ist das korrekte Melden im eWisa Voraussetzung, siehe Link «Wildschadenvergütung». Der zuständige Schadenabschätzer wird sich anschliessend melden.

Es bietet sich auch die Möglichkeit, Beiträge an dauerhafte Einzäunung von Ost- und Beerenanlagen zu erhalten.

Der BVA unterstützt seine Mitglieder bei ausserordentlichen Schadenfällen und sucht nach Lösungen.

Zudem unterstützt der BVA seine Mitglieder, die einen Jagdlehrgang erfolgreich absolviert haben mit 200 Franken. Dafür muss eine Kopie des Diploms mit einem Einzahlungsschein an folgende Adresse gesandt werden:

Bauernverband Aargau
«Jagdlehrgang»
Im Roos 5
5630 Muri AG

Sarah Waldvogel

Fachmitarbeiterin
Standesvertretung
056 460 50 52
sarah.waldvogel [at] bvaargau.ch