Raumplanungsgesetz nimmt Form an

28.06.2023

Nach langen Verhandlungen wurde die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes aufgegleist. Aus der Sicht des Schweizer Bauernverbandes sind die Auswirkungen erträglich. Alois Huber berichtet aus der Sommersession.

Im zweiten Anlauf hat der Nationalrat das revidierte Raumplanungsgesetz mit 103 zu 0 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen. Beide Räte entschieden, das revidierte Raumplanungsgesetz zum indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative zu machen.

Bauen ausserhalb der Bauzone
Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen. Bau-Ausnahmen ausserhalb der Baugebiete könnten neu die Kantone regeln. Diese Zuständigkeit der Kantone sollen massgeschneiderte Lösungen ermöglichen und regeln. Ob dies für die Landwirtschaft im Kanton Aargau von Vorteil ist, muss sich erst noch weisen, ist doch unser Baudepartement sehr negativ auf Bauvorhaben von Landwirten eingestellt.

Abbruchprämie als Anreiz
Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für solche Gebäude und nicht mehr genutzte Anlagen bezahlen. Der Nationalrat präzisiert dazu, dass das Gebäude rechtmässig erstellt worden sein muss. Für die Kantone wäre jährlich mit Kosten von 21 bis 66 Millionen Franken zu rechnen.

Unterschiedliche Meinungen in den Räten
Nicht an einen Standort gebundene Nutzung ausserhalb von Bauzonen – zu Gunsten der wirtschaftlichen Entwicklung – will der Nationalrat nur in Berggebieten erlauben. Hingegen wollen der Ständerat und der Bundesrat dies überall im Land zulassen. Beide Räte wollen, dass im Gegenzug Auflagen gelten sollen, etwa Kompensations- und Ausgleichsmassnahmen. Weiter will eine knappe Mehrheit unter gewissen Voraussetzungen den Abriss, den Wiederaufbau und die betriebliche Erweiterung von Beherbergungsbetrieben ausserhalb des Baugebietes erlauben. Für Restaurants soll das aber nicht gelten. Der Ständerat hingegen wollte diese Möglichkeit allen Gastbetrieben geben. Lange wurde auch diskutiert, ob in Zukunft ein Totalausbau bei stillgelegten landwirtschaftlichen Ökonomiegebäude, welche am Wohnhaus angebaut sind, möglich sein soll. Dies wurde im Nationalrat mit 100 zu 86 abgelehnt. Die Differenzen gehen nun zurück an den Ständerat.

Alois Huber
Nationalrat SVP