Pachtzinsen

11.09.2019

Die Gewerbepachtzinse sind durch die Bewilligungspflicht des Kantons vergleichbar und befinden sich auf einem einheitlichen Niveau. Bei den Parzellenpachtzinsen sind die Preise sehr unterschiedlich. Je nach Finanzkraft der potentiellen Pächter, der Nachfrage und der Beschaffenheit der Parzelle gibt es enorme Unterschiede.

Wird ein landwirtschaftliches Gewerbe als Ganzes verpachtet, ist dies durch den Kanton bewilligungspflichtig. Dabei werden unter anderem die Anfangspachtdauer von mindestens neun Jahren, die Pachtverlängerung von sechs Jahren und die Höhe der Pachtzinsen kontrolliert. Die parzellenweise Verpachtung hingegen ist nicht bewilligungspflichtig, die Anfangsdauer ist mindestens sechs Jahre, sowie auch die Pachtverlängerung sechs Jahre beträgt. Da bei der parzellenweisen Verpachtung keine Bewilligungspflicht besteht, können die Pachtzinsen stark variieren.

Gewerbepachtzinse
Die Höhe der Pachtzinsen von landwirtschaftlichen Gewerben stützen sich auf eine jeweilige Pachtzinsberechnung, basierend auf der Ertragswertschätzung, ab. Die Pachtzinsen bei landwirtschaftlichen Gewerben sind durch den Kanton bewilligen zu lassen. Seit dem Inkrafttreten des neuen Schatzungsreglements am 1. April 2018 sind die Pachtzinsen für landwirtschaftliche Gewerbe angestiegen.

Parzellenpachtzinse
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken sind die Pachtzinse dem freien Markt ausgesetzt. Die Preise richten sich nach der Nachfrage. Deshalb kommt es vor, dass manche Pächter bereit sind, höhere Pachtzinsen als üblich zu bezahlen. Die Pachtzinse sind je nach Parzellengrösse, Parzellenform, Bodenbeschaffenheit, Höhenlage, Gefälle, Besonnung, Zufahrt, Bewässerungsmöglichkeit und Bewirtschaftungseinschränkungen unterschiedlich. Zudem spielt auch die Region im Kanton Aargau eine Rolle. Im tierintensiven Freiamt und in allen Gemüsebaugebieten sind die Pachtzinse höher als in den anderen Gebieten. In Ausnahmefällen kommt es vor, dass über CHF 2‘000.00 Pachtzins pro Hektare bezahlt wird. Häufig kommt es aber auch vor, dass aus Sympathie ein verhältnismässig tiefer Pachtzins verlangt wird. Der durchschnittliche Pachtzins befindet sich in einer anständigen und fairen Höhe für beide Vertragsseiten.

André Kurmann
Mandatsleiter BVA Treuhand & Beratung