v.l.: Rainer Klöti, Präsident Jagd Aargau; Rahel Frey, Jägerin; Alois Huber, Nationalrat und Präsident BVA; Fredi Siegrist, Marketing und Kommunikation BVA

Medienkonferenz «Ja zum neuen Jagdgesetz»

27.08.2020

An der Medienkonferenz vom 26.8.2020 zeigten die beiden Organisationen BVA und Jagd Aargau eindrücklich, warum sich am 27. September an der Urne ein «JA» zum neuen Jagdgesetz aufdrängt. Mit der Besichtigung eines Biberschadens an der Ürke in Holziken und mit drei Kurzreferaten wurden die anwesenden Journalisten mit Facts bedient.

Die Überarbeitung des 34-jährigen Gesetzes wurde notwendig, weil sich die Bestände geschützter Arten, insbesondere von Wolf, Biber und Höckerschwan, in den letzten Jahren stark vergrössert haben. Das angepasste Gesetz ist aber keinesfalls als «Abschussgesetz» zu betrachten, wie das in gegnerischen Kreisen gerne erwähnt wird. Vielmehr geht es darum, mit der stark wachesenden Population der Wildtiere zu leben und für die Prävention von Schäden und für die eigentliche Schadensvergütung gute Grundlagen zu schaffen. Verbesserungen in der Ausbildung zum Jäger und im Tierschutz sind weitere positive Auswirkungen bei einer Annahme des Gesetzes. 

Mehr Kompetenz für die Kantone
Zum Schutz von Lebensräumen und zur Erhaltung der Artenvielfalt sollen zukünftig die Kantone nach Anhörung des BAFU Steinbock-, Wolf-, und Höckerschwan-Bestände regulieren, bevor grosse Probleme entstehen können. Dabei müssen die Kantone dem Bund darlegen, dass die Massnahmen erforderlich sind und dass sie den Bestand nicht gefährden. Der Bund wird in der Verordnung Schutzbestimmungen formulieren, die die Erhaltung der Populationen sichern. Es gibt keinen Grund anzunehmen, die Kantone würden mit der Annahme des neuen Jagdgesetzes die Praxis zu Ungunsten der Wildbestände ändern. Die Verantwortung wird sicher wahrgenommen und niemand, aber auch wirklich niemand ist an der Ausrottung der Wildtierbestände interessiert.

Was bringt das Gesetz für den Kanton Aargau?
Es ist offensichtlich, dass in unserem dichtbesiedelten Kanton nicht die Wolfsfrage über Annahme oder Ablehnung des Gesetzes entscheiden wird. Aber auch bei uns haben wir Handlungsbedarf. Der Biberbestand wird immer grösser, allein im Kanton Aargau stieg er in den letzten fünf Jahren um 25 % auf total 350 Tiere an. Bei einem solchen Wachstum ist es klar, dass die Schäden an Strassen und Bachverbauungen in gleichem Masse steigen und damit auch der mögliche Konflikt mit Land- und Infrastrukturbesitzern vorprogrammiert ist. Wenn die Prävention von Schäden und die Schadensvergütung zur Zufriedenheit aller abgewickelt werden kann, wird auch die Akzeptanz für das putzige Tier nicht darunter leiden. 

Der Biber gehört nicht zu den regulierbaren Arten
Bei Annahme des neuen Jagdgesetzes werden nur drei Arten regulierbar sein (Wolf, Höckerschwan und Steinbock), der Biber gehört nicht dazu. Beim Schutzstatus des Bibers ändert somit nichts, ausser dass die Kantone und nicht wie bis anhin der Bund Einzelabschüsse verfügen können. Vorgängig ist aber das BAFU anzuhören.

Entschädigungen und zumutbare Verhütung der Kulturen
Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass sich neu Bund und Kantone den Aufwand an der Entschädigung teilen. Im Gegenzug zur Entschädigung verlangt der Verordnungsentwurf wie bis anhin eine zumutbare Verhütungsmassnahme. So müssen etwa wertvolle landwirtschaftliche Kulturen mit einem Elektrozaun gegen Biberschäden geschützt werden.

Fredi Siegrist
Marketing und Kommunikation