Der alte Vorstand steht voll hinter der Kampagne. (v.l.n.r.) Alois Huber, Christoph Hagenbuch, Fabian Grossenbacher, Raphael Frey, Myrtha Dössegger, Daniel Schreiber, Hans-Ulrich Lüscher, Ralf Bucher

Kampagnenmaterial ab Montag 19.04.2021 aufstellen!

15.04.2021

Im Kanton Aargau darf Werbematerial für Abstimmungen acht Wochen vor dem Abstimmungssonntag bewilligungsfrei aufgestellt werden. Dabei sind gewisse Regeln zu beachten, die zwingend eingehalten werden müssen. Alle Mitglieder, die das Material erhalten haben, sind aufgerufen dieses ab Montag zu montieren!

In dieser Woche wurde durch freiwillige Fahrer eine grosse Anzahl von Plakaten und Blachen ausgeliefert. Nun geht es darum, dieses Material ab Montag an guten Standorten zu montieren. Ein guter Standort zeichnet sich aus durch seine Lage an einer viel befahrenen Strasse und dadurch, dass die Vorgaben des Kantons eingehalten werden können. Die wichtigsten Bestimmungen sind:

  • Freistehende Plakate müssen den Abstand von 3 Meter zum Fahrbahnrand einhalten.
  • Blachen und Plakate dürfen nur innerorts und bis max. 100 Meter ausserhalb der Ortstafel aufgestellt werden.
  • Strassenreklamen sind dort verboten, wo die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Zum Beispiel bei Kreisel, vor Verkehrsschilder, Ampelanlagen, Fussgängerstreifen usw.
  • Das vollständige Merkblatt finden Sie im untenstehenden Link.

Wie soll das Material aufgestellt werden?
Die mit Ösen versehenen Blachen werden vorzugsweise auf einen Rahmen aus Holzlatten aufgeschraubt und dieser Rahmen an zwei Pfählen befestigt. Möglich ist aber auch das Anbringen direkt an einem Gebäude, an Siloballen, an einem Wagen oder an ähnlichem. Die Plakate können direkt auf zwei Pfähle aufgeschraubt werden, dabei sollen unbedingt Unterlagscheiben verwendet werden, damit der Wind die Plakate nicht ausreissen kann. Die Plakate dürfen nicht an Kandelaber aufgehängt werden, dazu sind sie zu gross!

Kann noch Material bestellt werden?
Plakate und Flyer können noch jederzeit bestellt werden. Allerdings kann der BVA keine Lieferung mehr garantieren. Das Material muss in Muri an der Geschäftsstelle oder bei den untenstehenden Personen abgeholt werden. Die momentane Abdeckung im Kanton ist aber recht gut, sodass der BVA nicht mehr mit grossen Bestellungen rechnet. Depots mit Plakaten:

Christoph Hagenbuch, Zürcherstrasse 25, Oberlunkhofen:  079 243 52 19

Hans-Ulrich Lüscher, Egg 5, Muhen:

079 283 41 51
Fabian Grossenbacher, Riedtalstrasse 83, Zofingen:  079 245 29 32
Myrtha Dössegger, Wildensteinweg 25, Lenzburg:  079 226 51 69
Daniel Schreiber, Buechmatt 348, Wegenstetten: 079 298 13 63
Sabrina Schlegel, Grundhof, Bözberg: 079 944 60 97
Viktor Mühlebach, Dorfstrasse 63, Tegerfelden: 079 300 26 21
Fredi Siegrist, Im Roos 5, Muri (BVA Geschäftsstelle): 056 460 50 52

Fredi Siegrist
Marketing und Kommunikation

Für den Abstimmungskampf ist der BVA ist dankbar für jeden Beitrag, der ihn unter der Iban-Nummer CH35 0900 0000 5000 2501 0 erreicht.
Herzlichen Dank!