Symbolbild BVA

Hofübergabe: Gericht entscheidet gegen Fortführung der Buchwerte

25.09.2019

Die Fortführung der Buchwerte bei Hofübergaben war eine gängige und beliebte Anwendung, weil dadurch unmittelbar keine Steuern angefallen sind. Das ändert nun aufgrund eines Gerichtsurteils. Der BVA hat sich für Klarheit in der Umsetzung eingesetzt.

Aufgrund eines Missverständnisses stimmte die Eröffnungsbuchhaltung des Hofnachfolgers nicht mit der letzten Buchhaltung des Hofabtreters (Gewinn- und Verlustverrechnung) überein. Das Steueramt hatte die Annahme einer korrigierten Eröffnungsbuchhaltung verweigert, weil die erste Buchhaltung keinen Buchhaltungsfehler beinhaltete. Schlussendlich hatte das Spezialverwaltungsgericht Steuern des Kantons Aargau den Fall zu beurteilen.

Gerichtsurteil mit Folgen
Kurz zusammengefasst kam das Gericht zum Schluss, dass die Eröffnungsbuchhaltung des Hofnachfolgers doch einen Buchhaltungsfehler beinhaltet, weshalb er die korrigierte Fassung einreichen konnte. Damit waren die Anliegen von Hofabtreter und Hofübernehmer erfüllt. Dass das Gericht aber die Buchhaltung mit der Fortführung der Buchwerte als dem Rechnungslegungsgesetz widersprechend beurteilte, hatte zur Folge, dass das Kantonale Steueramt hierzu eine sofortige Praxisänderung ankündigte.

Wie sollte die neue Praxis sein?
Aus den Ergänzungen des Kantonalen Steueramtes zum Gerichtsentscheid wurde nicht klar, wie die neue Praxis sein sollte. Aus diesem Grund hat der BVA die einschlägigen Treuhandbüros mit bäuerlicher Kundschaft ins Roos nach Muri geladen. Gemeinsam wurde die Vorstellung über die neue Praxis formuliert.

Vorsprache beim Kantonalen Steueramt unter Führung des BVA
Unter der Führung des BVA haben vier Vertreter dieser Arbeitsgruppe die gemeinsame Vorstellung über die neue Praxis mit dem Kantonalen Steueramt diskutiert und konkretisiert. Das Fazit dieses Treffens wurde allen teilnehmenden Treuhändern übermittelt und kann nun als Handlungsanleitung und Beratungsgrundlage genutzt werden. Mehr denn je empfiehlt sich deshalb bei Hofübergaben eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem anerkannten landwirtschaftlichen Treuhandbüro. Selbstverständlich steht die Abteilung Treuhand & Beratung des BVA gerne zur Verfügung.

Ivo Rey
Stv. Leiter Abteilung Treuhand & Beratung des BVA