Fünf gute Argumente gegen die MTI

11.05.2022

Der BVA spricht sich dezidiert gegen die Massentierhaltungs-Initiative (MTI) aus. Es handelt sich um eine unnötige Initiative, ausgeheckt von Menschen, die die Realität in der Schweiz nicht kennen und die die Konsequenzen einer Annahme nicht abschätzen können. Lesen Sie hier, welche Argumente gegen die Initiative sprechen.

Auch zum jetzigen Zeitpunkt ist das Datum der Abstimmung noch nicht bekannt. Es dürfte wohl der 25. September 2022 sein, der Bundesrat hat den Termin allerdings noch nicht bestätigt. Scheinbar tut er sich schwer mit der taktisch «richtigen» Zusammensetzung der Abstimmungsthemen. Im Folgenden führen wir fünf gute Argumente auf, die gegen die Initiative sprechen.

1. Das Angebot ist schon da
Der von der Initiative geforderte Standard existiert mit dem Bio-Angebot und anderen Tierwohllabels bereits. Wer tierische Produkte in diesem Sinn sucht, findet diese heute schon im Laden. Die Initiative würde den Verlust von Wahlfreiheit bedeuten, da theoretisch nur noch Produkte im Bio-Segment erhältlich wären.

2. Das Tierwohl wird in der Schweiz bereits gross geschrieben
Gemäss den Initianten bedeutet Massentierhaltung «Grossbetriebe, bei denen das Tierwohl systematisch verletzt wird». Die Tierhaltung in der Schweiz ist klein strukturiert, basiert auf dem strengsten Tierschutzgesetz der Welt und wird umfassend kontrolliert. Es gibt bei uns keine systematische Verletzung des Tierwohls. Im Gegenteil: Die allermeisten Bauernfamilien kümmern sich Tag für Tag nach bestem Wissen und Gewissen um ihre Tiere.

3. Labelvorgaben gehören nicht in die Eidgenössische Verfassung
Es ist absolut nicht stufengerecht, ja geradezu absurd, die Anforderungen eines privat-wirtschaftlichen Labels in die Bundesverfassung zu schreiben. Käme die Initiative zum Erfolg, liessen gleichlautende Forderungen in anderen Bereichen (z. B. Pflanzenproduktion) wohl nicht lange auf sich warten.

4. Das Angebot ist bereits grösser als die Nachfrage
Das Angebot ist bereits heute in vielen Bereichen höher als die Nachfrage. So lassen sich beispielsweise nur 30 % aller Mastschweine über ein Tierwohllabel mit Mehrwert verkaufen, obwohl über 60 % aller Mastschweine in einem besonders tierfreundlichen Stall leben und auch nach Draussen können. Im Abstimmungskampf wird sich der BVA dafür stark machen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten mit dem Einkaufszettel Agrarpolitik betreiben sollen und nicht bloss mit dem Stimmzettel.

5. Die Initiative erhöht die Konsumentenpreise und fördert dadurch den Import
Es ist klar, dass bei einer Annahme der MTI die Konsumentenpreise infolge des höheren Standards steigen würden. Diese Tatsache würde dem Einkaufstourismus Tür und Tor öffnen, da dieser nicht von der Importregelung betroffen ist. Diese Regelung ist zwar gut gedacht, aber die Chance ist sehr gross, dass sie sich durch die WTO-Regeln nicht umsetzen lässt. Somit wären nur die Schweizer Produkte belastet und der Import würde gefördert.

Aus den obigen Gründen ruft der BVA die Aargauer Bauern und Bäuerinnen auf, die MTI mit allen Mitteln zu bekämpfen. Merken Sie sich die Argumente und geben Sie sie an Ihre Bekannten weiter!

Fredi Siegrist
Stv. Geschäftsführer