Drei Kandidierende für zwei BVA-Vorstandssitze

5.03.2024

Nach 11-jähriger Tätigkeit im BVA-Vorstand treten Myrtha Dössegger und Hans-Ueli Lüscher zurück. Für die Nachfolge der beiden Vorstandsmitglieder stellen sich Andrea Hochuli, Simon Frauchiger und Patrik Huber an der GV vom 10. April 2024 zur Wahl.

Seit 2013 sind Myrtha Dössegger und Hans-Ueli Lüscher im BVA-Vorstand aktiv. Sie haben sich entschieden den Vorstand per GV 2024, welche am 10. April 2024 in Endingen stattfindet, zu verlassen. Der BVA freut sich drei Kandidierende für die beiden freiwerdenden Sitze vorstellen zu dürfen.

Andrea Hochuli, dipl. Bäuerin aus Küttigen
Der Aargauische Landfrauenverband schlägt Andrea Hochuli zur Wahl in den Vorstand vor. Die 45-jährige dipl. Bäuerin führt zusammen mit ihrem Mann einen 57 ha grossen Milchwirtschaftsbetrieb mit 85 Kühen und Jungvieh. Seit 2022 präsidiert die Kandidatin den Aargauischen Landfrauenverband.

Landi Zofingen schlägt Simon Frauchiger vor
Der Meisterlandwirt aus Oftringen stellt sich zur Wahl in den BVA-Vorstand. Auf seinem Betrieb betreibt er Ackerbau und Milchwirtschaft auf 20 ha. Simon Frauchiger ist Vizepräsident der Umweltkommission und arbeitete während 15 Jahren als Pflanzenbau Verkaufsberater bei Syngenta.

Patrik Huber stellt sich zur Wahl
Den ÜK-Instruktor und dipl. Ing. Agr. FH empfehlen die Milchproduzenten Mittelland MPM als BVA-Vorstandsmitglied. Auf dem 58 ha grossen Betrieb in Birrhard betreibt Patrik Huber Ackerbau, Milchwirtschaft, eine Pferdepension, Direktvermarktung und Agrotourismus.

Fundiertes Wissen über die Aargauer Landwirtschaft
Alle Kandidierenden weisen ein grosses Wissen über die Aargauer Landwirtschaft auf. Bei einem Gespräch mit dem Präsidenten Christoph Hagenbuch und dem Geschäftsführer Ralf Bucher wurden sie mit den Aufgaben im BVA-Vorstand vertraut gemacht. Im Portrait erfahren Sie noch mehr über Andrea Hochuli, Simon Frauchiger und Patrik Huber. Die Präsidienkonferenz des BVA Mitte März wird die drei Kandidierenden unter die Lupe nehmen und je nachdem eine Wahlempfehlung zu Händen der GV abgeben. Die Wahl an der GV ist in Art. 13 der BVA-Statuten geregelt. Im ersten Wahlgang gilt das absolute Mehr, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Die Wahlen werden schriftlich durchgeführt.

Romana Wietlisbach
Leiterin Administration

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