Andreas Meier berichtet von der Herbstsession

5.10.2023

Das revidierte Raumplanungsgesetz wurde in der Herbstsession erneut behandelt und auf den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative verzichtet das Parlament. Die freiwillige Massnahme «Klimareserve», welche den Weinbau betrifft, wurde angenommen.

Revidiertes Raumplanungsgesetz
Raumplanung ist Sache der Kantone, so ist es in der Verfassung festgehalten. Das Bundesgesetz ist aber auch das Gesetz über die Raumplanung. Die Beratungen zu diesem Gesetzt reichen weit zurück bis 2010. Inzwischen lancierten der Heimatschutz und Pro Natura die sogenannte «Landschaftsinitiative» mit einer sogenannten Plafonierung der Gebäude ausserhalb der Bauzone, woraufhin die Kommission des Ständerates auf die Vorlage einging und daraus einen indirekten Gegenvorschlag vorlegte. In der Sommersession trat der Nationalrat darauf ein und schaffte zahlreiche Differenzen, in der Herbstsession erlebten wir nun ein regelrechtes Ping Pong mit emotionalen Debatten. Dreimal ging es zwischen Ständerat und Nationalrat hin und her, bis schliesslich die Schlussabstimmung gelang. Die Bauernschaft war sich vorberatend nicht einig. Ein Teil hielt an der Wahrung der Landschaft für die landwirtschaftliche Produktion fest und einem anderen Teil war die wohnbauliche Nutzung ihres Eigentums, an nicht mehr für die Landwirtschaft nötigen Bauten, zentral. Ohne Zurückhaltung warb Bundesrat Rösti für die Wohnnutzung und bestätigte die Frage vor dem Parlament, dass nur wohnbauliche Nutzung möglich sei. Es liegt nun in den Kantonen und Gemeinden die Umsetzung dieses neuen revidierten Gesetzes im Detail zu regeln. Es wird eine Aufgabe des Bauernverbands diese Prozesse fachlich zu begleiten.

Verzicht auf den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative
Mit 99 zu 77 Stimmen und 6 Enthaltungen entschied der Nationalrat erneut auf den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative einzutreten – wie bereits vor einem Jahr. Damals folgte die kleine Kammer aber nicht. Die Ständerätinnen und Ständeräte waren der Ansicht, dass bei den Biodiversitätsflächen die sogenannte Montreal-Kunming-Übereinkunft, zu der sich unser Land bekennt, mit den bestehenden Massnahmen bereits erreicht werden. Die bäuerlichen Vertretenden im Nationalrat folgten zwar dem Votum des SBV-Präsidenten Ritter, der die Gesetzesänderung unnötig findet, unterlagen aber letztlich.  Es brauche rasches Handeln, von «Retten was zu retten ist» war die Rede. Die Sprecher der Kommission verkündeten zur Debatte überraschende weitere Zugeständnisse an die Landwirtschaft und sprach nun von einem vereinfachten indirekten Gegenvorschlag. In dessen Fokus stünden die Vernetzung ökologischer Gebiete zugunsten von Tierwanderungen und Verbesserungen in den Biodiversitätsgebieten, aber keine neuen rechtlichen Regelungen für die Landwirtschaft. Es können die Städte in Pflicht genommen werden, wurde erklärt.  Aus Verfahrensgründen lag dieser Vorschlag im Rat noch nicht vor. Der bäuerlichen Vertretung im Rat gefiel dieses Prozedere nicht. Schliesslich, auch dank dem Votum von Umweltminister Albert Rösti, der für den reduzierten indirekten Gegenvorschlag warb, kam die Zustimmung zustande. Die Initianten der Biodiversitätsinitiative können damit leben. Man habe stets Hand geboten für einen Kompromiss lautet ihr Wortbeitrag.

«Klimareserve» angenommen
Für den Weinbau wurde eine «Klimareserve» angenommen. Darunter versteht man die Möglichkeit, eine Traubenmenge zu ernten, die über der kantonalen Quote, aber unter dem nationalen Maximalernteertrag für Weine mit dem Label «kontrollierte Ursprungsbezeichnung» (AOC) liegt. Es geht um eine freiwillige Massnahme, von der sowohl die Kantone als auch die Weinbauern, die es wünschen, freiwillig Gebrauch machen können. Sie kostet den Bundesstaat nichts.

Andreas Meier
Nationalrat, Die Mitte