Änderungen im Kontrollwesen des Veterinäramtes

1.12.2020

Der Veterinärdienst im Amt für Verbraucherschutz hat mit Beginn der Kontrollkampagne 2020 die Abläufe im Zusammenhang mit den Grundkontrollen analysiert und Anpassungen vorgenommen. Danach erhielt der BVA zunehmend Rückmeldungen von Landwirten, die sich an der neuen Praxis störten.

Die strengere Gangart bei der Grundkontrolle hat verschiedene Auslöser. Einerseits besteht ein grosser öffentlicher Druck auf das Veterinäramt seit der Tierschutzfall in Oftringen zum Thema wurde und andererseits erhöhte der Bund die Vorgaben auf die Kontrollorgane per 1. Januar 2020. Kontrollen im Tierschutzbereich haben neu zu mindestens 40 % und nicht wie bis anhin zu 20 % unangemeldet zu erfolgen. Da im Aargau aus personellen Gründen die Tierschutzkontrolle zusammen mit der Primärkontrolle durchgeführt wird, ist nun auch in diesem Bereich vermehrt mit unangemeldeten Kontrollen zu rechnen.

Auf die Intervention des BVA wurde die Praxis beim Veterinärdienst überdacht und der BVA stellt sich nun hinter die gängige Lösung. Der Veterinärdienst hält sich sowohl bei seinen Kontrollen als auch bei der Einstufung der Mängel an die bundesrechtlichen Vorgaben. Er verzichtet bei leichtgradigen Mängeln auf Nachkontrollen und behält bei den Kontrollen das notwendige Augenmass. Die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für das Beanstandungsschreiben ist rechtlich in Ordnung. Ein Schreiben erfolgt nur bei wesentlichen  und  schwerwiegenden Mängeln. Eine Gebühr für das Schreiben wird nur bei mehreren wesentlichen Mängeln oder einem scherwiegenden Mangel in Rechnung gestellt.

Im folgenden Text (Kasten) äussert sich das Veterinärdienst zur neuen Praxis:

Neu werden deutlich mehr Grundkontrollen ohne vorangehende Ankündigung durchgeführt. Unangemeldete Kontrollen ergeben ein realeres Bild der Betriebssituation und werden deshalb auch zunehmend von der Politik gefordert. Zudem wurden die Bundesvorgaben für unangemeldete Kontrollen auf 40 % erhöht. Der Kanton Aargau lag bis 2019  deutlich darunter, neu sollen für das Jahr 2021  mindestens diese 40 % bei den Tierwohlkontrollen erreicht werden. Der Veterinärdienst wird zudem anfangs Jahr mit einem Schreiben die jeweiligen Betriebe über die in den kommenden Monaten anstehende Grundkontrolle informieren und auf die wichtigsten in diesem Zusammenhang zu beachtenden Punkte hinweisen. Es liegt auf der Hand, dass mit dem Wegfall der Ankündigung einer Kontrolle in der Folge nun mehr Mängel festgestellt werden. So mussten z.B. im Vergleich zu den Vorjahren im Bereich Tierarzneimittel deutlich mehr Beanstandungen ausgesprochen werden. Namentlich die fehlenden, im Rahmen der Tierarzneimittelvereinbarung geforderten, Betriebsbesuche durch die Bestandestierärztin oder den Bestandestierarzt und der unsachgemässe Umgang mit Medikamenten mussten vermehrt bemängelt werden. Aber auch in den Bereichen Tierverkehr und qualitativer Tierschutz sind die Beanstandungen angestiegen (unter Anderem fehlendes Wasser, mangelhafte Beschäftigung bei Schweinen, Qualität der Einstreu); Punkte, welche zuvor noch im Vorfeld einer angekündigten Kontrolle behoben werden konnten. Der Veterinärdienst empfiehlt deshalb vor allem im administrativen Bereich, Pendenzen wie das An- und Abmelden von Tieren, der Ersatz von verlorenen Ohrmarken oder das Nachführen von Behandlungs- und Auslaufjournalen kontinuierlich zu erledigen und nicht vor sich herzuschieben. Vom Veterinärdienst verrechnet werden nur Kontrollen mit wesentlichen und schwerwiegenden Mängeln, die auch ein Beanstandungsschreiben zur Folge haben. Die Gebühr beträgt mindestens Fr. 90.- und kann bei vielen Mängeln, je nach Bearbeitungsaufwand angehoben werden. Leichtgradige Mängel werden anlässlich der Kontrolle auf dem Kontrollrapport notiert und deren Behebung mit entsprechender Frist angeordnet. Bei der Beurteilung der Mängel und Einteilung der Schweregrade hält sich der Veterinärdienst an die Bundesvorgaben. Werden Mängel im Bereich Tierschutz festgestellt, ist der Veterinärdienst verpflichtet die Landwirtschaft Aargau davon in Kenntnis zu setzten, diese kann in eigenem Ermessen Kürzungen der Direktzahlungen vornehmen.

Die Kontrollpersonen des Veterinärdienstes sind zudem seit diesem Jahr mit offizieller und deutlich beschrifteter Kleidung ausgestattet worden. So sollten allfällige Verwechslungen mit Mitarbeitern von anderen Kontrollstellen zukünftig verhindert werden.

Konsequentere Nachkontrollen und risikobasierte Zwischenkontrollen sollen das Tierwohl verbessern
Die Mängelbehebung im Bereich Tierschutz wird zudem konsequenter mittels Nachkontrollen überprüft. Auch bei nicht direktzahlungsberechtigten, kleineren Tierhaltungen (Hobbyhaltungen) werden vermehrt und gezielter Kontrollen durchgeführt. Das so verstärkte Monitoring mangelhafter Tierhaltungen ist Bestandteil Konzepts zum verbesserten Tierschutz. Gut geführte Betriebe mit wenigen oder nicht schwerwiegenden Mängeln werden hingegen auch weiterhin nicht verstärkt kontrolliert.

Barbara Thür, Kantonstierärztin

Ein hoher Standard im Tierschutz ist durchaus auch ein Anliegen des BVA. Nichts schadet der Aargauer Landwirtschaft mehr, als medienwirksame Berichte aus schlechten Tierhaltungen. Die Kontrollen sollen aber die schlechten Tierhaltungen aufdecken und nicht die guten Betriebe schikanieren.

Der BVA wird die Situation im Auge behalten und bei Bedarf mit den verantwortlichen Personen beim Veterinärdienst die Diskussion suchen. Wenn ein Betriebsleiter, eine Betriebsleiterin Fragen oder eine Rückmeldung zur Kontrolle hat, so nimmt der BVA diese auf info[at]bvaargau [dot] ch oder Tel. 056 460 50 50 gerne entgegen.

Fredi Siegrist
Marketing und Kommunikation