Dichtheitsprüfung nur alle 40 Jahre

19.05.2016

Verschiedene bäuerliche Grossräte fordern in einer Motion, dass die Dichtheitsprüfung von Güllelöcher nicht mehr alle 20 Jahre durchgeführt werden sollte. Der Aargau hat hier grosse Vorarbeit geleistet und könnte sich nun zurücklehnen, anstatt neuwertige Hofdüngeranlagen bereits zum zweiten Mal zu kontrollieren.

Die Dichtheitsprüfungen waren in den Jahren 2005 bis 2010 das grosse Thema der Aargauer Landwirtschaft. Der BVA hatte sich – nachdem ein Übungsabbruch nicht möglich schien -  für einen praktikablen Vollzug eingesetzt. Der Kanton wollte dazumal rigoros durchgreifen und mit einem unverhältnismässigen Aufwand die Güllegruben kontrollieren. In der Folge arbeitete der BVA mit drei Ingenieurbüros und fünf Kanalreinigern zusammen und kaufte zwei Messgeräte, welche via GLB-Aargau installiert werden konnten. So konnte der Aufwand sowie die Kosten in Grenzen gehalten werden. Der Unmut der Aargauer Bauern blieb aber zurecht gross, nachdem andere Kantone die vom Bund vorgeschriebene periodische Prüfung kaum umgesetzt haben. Seit den ersten obligatorischen Prüfungen von neuen Güllelagerräumen sind nun bereits über 20 Jahre vergangen und viele Bauern im Aargau werden zum zweiten Mal aufgeboten, ihre Hofdüngeranlagen zu prüfen.

Dies veranlasste die bäuerlichen Grossräte Christian Glur, SVP, Glashütten und Ruedi Donat, CVP, Wohlen zusammen mit BVA-Präsident Alois Huber und Geschäftsführer Ralf Bucher eine Motion einzureichen, welche eine Umsetzung der periodischen Prüfung der Lagereinrichtung für Hofdünger auf Dichtheit mit Augenmass forderte. Die Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (V EG UWR) sei so anzupassen, dass die periodische Kontrolle der Hofdünger- und Entwässerungsanlagen in einem grösseren Zeitabstand und mit Augenmass erfolgen könne. Als Begründung gaben die Motionäre an, dass der Kanton Aargau Vorreiter und Musterknabe sei, was die Umsetzung des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft betreffe. So wurde während der letzten zehn Jahre in einem aufwendigen Verfahren systematisch alle Lagereinrichtungen für Hofdünger auf ihre Dichtheit und Funktionstüchtigkeit kontrolliert. Die Lagerkapazitäten wurden ebenfalls überprüft und wo nötig erweitert, während andere Kantone die Dichtheitsprüfung gar nicht umsetzen (z.B. Genf, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri) oder erst angefangen haben (z.B. beide Appenzell, Graubünden, Schaffhausen, Zug, Solothurn, Bern).

Im Kanton Aargau werden die Hofdüngeranlagen bereits zum zweiten Mal überprüft! Dies verursache hohe Kosten und bringe kaum etwas, erklären die bäuerlichen Grossräte in der Begründung. Auch während der erstmaligen Überprüfung war kaum ein Gülleloch undicht und wenn auch noch Risse bestanden hätten, dichtete die zähflüssige Gülle diese wieder ab. Selbst Güllelager mit Bruchsteinmauern waren dicht. Die Hofdüngerlager der neueren Generation, die jetzt bereits zum zweiten Mal kontrolliert werden müssen, sind absolut unproblematisch. Sie wurden vor Inbetriebnahme auf ihre Dichtheit überprüft.

Entsprechend ist die Prüfung der Dichtheit bereits nach zwanzig Jahren eine Alibiübung, die unnötige Kosten für die Landwirtschaft und die Verwaltung verursacht und keinen Sicherheitsgewinn bringt. Der Aufwand ist enorm, da Tiere ja nicht einfach aufhören, Gülle zu produzieren. Entsprechend müssen diese verstellt werden. Im Weiteren ist kein Fall bekannt, der aufgrund einer undichten Hofdüngeranlage zu einer Gewässerverschmutzung geführt hätte. Vielmehr ist hier der Umgang mit der Gülle bei der Ausbringung wichtig, wo die Aargauer Bauern ebenfalls vorbildlich agieren. Weiter weisen die Motionäre darauf hin, dass die öffentliche Hand bei ihren eigenen Anlagen, wie beispielsweise Kanalisationsleitungen, mit der periodischen Kontrolle weit hinten nachhinkt. Aufgrund der Rechtsgleichheit müsste, wenn überhaupt, hier der Hebel zuerst angesetzt werden.

Die Motionäre beantragen deshalb, unnötige Kontrollen zu vermeiden und die periodische Prüfung der Anlagen auf die in der Gewässerschutzverordnung vorgesehene Gewässergefährdung auszurichten. Da in den Gebieten ohne Schutzzone kaum von einer Gewässergefährdung auszugehen ist, soll die periodische Kontrolle beispielsweise erst nach 40 anstatt nach 20 Jahren erfolgen. Die Hofdüngeranlagen in Schutzzonen könnten um fünf Jahre auf 20 Jahre erhöht werden. Zudem sei zu prüfen, ob die Kontrollen im Rahmen einer ordentlichen ÖLN-Kontrolle erfolgen könnte und nicht wie bis anhin von akkreditierten Ingenieurbüros. Auch hier ist nämlich der Kanton Aargau einer der ganz wenigen, welcher auf eine solche Luxuslösung setzt.

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