Gewässerinitiative: Kommt der Gegenvorschlag an?

4.04.2024

An der GV des BVA vom kommenden Mittwoch will der Vorstand von den Mitgliedern wissen, ob auf ein Gegenvorschlag zur Gewässerinitiative eingetreten werden soll. Es geht dabei um 330 ha Kulturland innerhalb von 20 Jahren.

Nach langen Verhandlungen ist eine überparteiliche Motion zustande gekommen, die einen möglichen Gegenvorschlag zur Gewässerinitiative skizziert. Die AZ berichtete (siehe Link unten). Aus Sicht des BVA ist diese Motion ein guter Kompromiss, der den Mitgliedern an der GV vorgestellt werden soll. Diese sollen über die Eckpunkte entscheiden.

Die folgenden Hauptforderungen des BVA wurden in der Motion berücksichtigt: 

  • Freiwillige Umsetzung für jeden Betrieb über LABIOLA und kein Zwang via Richtplan
  • 330 ha Feuchtgebiete im Kulturland statt 1000 ha.  Die weiteren Flächen sind im Wald (500 ha) und im Siedlungsraum (170 ha) bereitzustellen.
  • Finanzierung über jährlichen Wasserzinsertrag und nicht über Landwirtschaftsbudget

Ein entscheidender Punkt ist, was alles zu den 330 ha gezählt werden kann. Mit dieser Frage hat sich die Kommission Raum, Umwelt und Energie des BVA befasst und schlägt vor, folgende Flächen ganz oder teilweise anzurechnen, die im Rahmen der Umsetzung bestehender gesetzlicher Bestimmungen bereits Vorgaben an ein Feuchtlebensraum erfüllen:

  • Gewässerräume
  • Auszuscheidende Flächen für Hochwasserschutzmassnahmen
  • Auenschutzpark, der noch nicht umgesetzt ist
  • Revitalisierungen und Ausdolungen von Gewässern
  • Pufferzonen
  • Trockenwiesen- und Weiden
  • Moore
  • Amphibienlaichgebiete
  • Nassreisanbauflächen
  • Extensiver Ackerbau

Weitere Feuchtflächen können auch innerhalb bestehender Biodiversitätsförderflächen umgesetzt werden. Somit würden keine Produktionsflächen verloren gehen, die zu mehr Nahrungsmittelimport aus weniger nachhaltigem Anbau führen.

Der BVA will mit diesem Kompromiss aufzeigen, dass Bäuerinnen und Bauern durchaus gewillt sind, sich auch weiterhin für die Biodiversität zu engagieren. Die Aargauer Bauernfamilien bewirtschaften mehr als 11'900 ha  Biodiversitätsförderflächen, wovon über 9’000 ha die höchsten Qualitätsanforderungen des Bundes erfüllen, Tendenz weiter steigend. Bei über 20 % oder jeder fünften Hektare Kulturland hat die Natur somit Vorrang. Hinzu kommen über 2’200 Hektaren Naturschutzflächen. Die Biodiversität nimmt im Landwirtschaftsgebiet gemäss Kessler-Index denn auch zu. Des Weiteren kombiniert die Landwirtschaft die Produktion von Nahrungsmitteln und die Biodiversität immer häufiger mit Einsaaten oder Streifen für Kleintiere.

Ralf Bucher
Geschäftsführer