Auch im Aargau sollen Enteignete besser entschädigt werden

6.03.2024

Der Grosse Rat hat sich mit der Entschädigungsfrage von Kulturland bei Infrastrukturbauten befasst. Dabei setzte sich eine Mehrheit für eine Verdreifachung des Schätzwerts ein. Der Regierungsrat wollte eine zweifache Entschädigung, die FDP und GLP wollten gar nichts ändern.

Wenn Grundeigentümer von Kulturland aufgrund eines Vorhabens des Bundes wie etwa einem Eisenbahntrassee oder dem Ausbau der Autobahn enteignet werden, erhalten sie seit 2021 das Dreifache des Schätzpreises des Landes. Bei kantonalen Vorhaben gilt dies aber nicht. So haben verschiedene bäuerliche Vertreter bereits im 2020 eine Angleichung an Bundesrecht gefordert. So erklärten verschiedene Votanten im Grossen Rat, dass es unverständlich wäre, wenn etwa ein Landeigentümer, der sowohl vom Autobahnausbau wie auch von einer Umfahrungsstrasse betroffen ist und Land zur Verfügung stellen muss, vom Bund 30 Franken pro Quadratmeter erhält und vom Kanton 20 Franken. So hatte es der Regierungsrat vorgeschlagen. Dieser hatte bereits in der Botschaft zu diesem Geschäft seine verfassungsrechtlichen Bedenken geäussert und deshalb nur den zweifachen Schätzwert vorgeschlagen, was in diesem Beispiel eben die 20 Franken bedeutet hätte.

FDP schiesst scharf gegen Bauern
Ganz anders sahen dies die FDP und die GLP. Inbesondere die FDP kritisierte die Bauernvertreter, dass sie hier eine weitere Möglichkeit gewittert hätten, sich am Honigtopf des Staates zu bedienen. Es sei unanständig, wie sich die Bauern verhalten. Allenfalls lag diese Missgunst einem Missverständnis zu Grunde. So wurde seitens der FDP behauptet, nur die Bauern, nicht aber private Landbesitzer würden von der höheren Entschädigung profitieren. Dies soll nun auf die zweite Lesung überprüft werden. Ebenso wurde die Verfassungsmässigkeit bezweifelt, auch wenn hier anderslautende Gutachten vorliegen.

Deutliche Mehrheit für den Dreifachen Schätzpreis
Alle anderen Parteien wollten eine Angleichung an Bundesrecht und den dreifachen Schätzpreis entschädigt haben. Dies sei mit durchschnittlich 30 Franken immer noch weit weg von einem Preis etwa im Baugebiet. Zudem habe kein Bauer ein Interesse, sich enteignen zu lassen und häufig gehöre das Land gar nicht den Bauern, sondern einem Privatbesitzer, der das Land verpachtet habe. Und auch andere Kantone seien daran, eine Angleichung an Bundesrecht umzusetzen oder haben es bereits beschlossen. So etwas der Kanton Luzern oder Schwyz. Schlussendlich setzte sich die Ratsmehrheit deutlich mit 88 zu 36 Stimmen für die dreifache Erhöhung durch. In der Schlussabstimmung war das Resultat dann mit 95:32 noch deutlicher.

Ralf Bucher
Geschäftsführer