Nutzungsbeschränkungen

Der Kanton Aargau ist das Wasserschloss schlechthin und verfügt nebst den zahlreichen öffentlichen Gewässern auch über sehr viel Grundwasser. Das ist ein Privileg, verpflichtet aber auch zu entsprechendem Handeln.

Rund um die Grundwasserfassungen gibt es verschiedene Schutzzonen, in welchen landwirtschaftliche Nutzungsbeschränkungen bestehen. Diese Schutzzonen wurden in den letzten Jahren in vielen Fassungen ausgedehnt oder werden noch ausgedehnt, was zu stärkeren Bewirtschaftungseinschränkungen führt.

Der BVA hat eine Wegleitung für die Entschädigung landwirtschaftlicher Nutzungsbeschränkung in Quell- und Grundwasserschutzzonen erarbeitet und diese den Aargauer Gemeinden zur Anwendung empfohlen. 

Ivo Rey

Abteilungsleiter
BVA Treuhand & Beratung
056 460 50 49
ivo.rey [at] bvaargau.ch

André Kurmann

Mandatsleiter
BVA Treuhand & Beratung
056 460 50 59
andre.kurmann [at] bvaargau.ch