Symbolbild

Aussprache mit Regierungsrat Attiger zur Raumplanung

14.10.2021

Die Spitze des BVA tauschte sich mit Regierungsrat Stephan Attiger zum Thema Raumplanung aus. Der rechtliche Spielraum für Baubewilligungen ist aufgrund unzähliger Gerichtsurteile mittlerweile sehr klein, soll aber wenn immer möglich genutzt werden.

Bauen in der Landwirtschaftszone ist mittlerweile eine grosse Herausforderung. Einschränkend sind gesetzliche Bestimmungen wie Schutzzonen, Mindestabstände zu Wald, Baugebiet oder Strasse und je nachdem redet auch der Landschaftsschutz mit. Hat man die  vielen Unterlagen beisammen und ist das Projekt in der Nachbarschaft unbestritten, so kann man auch heute noch von einer Bewilligung von weniger als drei Monaten ausgehen. Es kann aber auch ganz anders kommen. Insbesondere wenn es um neue Standorte für Tierhaltungsanlagen oder auch ganze Siedlungen geht. Dort braucht es je nachdem eine Standortevaluation, die aufzeigen muss, dass man sich mit verschiedenen Standorten auseinandergesetzt hat und welcher Standort in einer Interessenabwägung der bestmögliche ist. Ob die Interessenabwägung richtig war, kann je nach Interessenlage unterschiedlich aufgefasst werden. Wenn es dann noch Einsprecher gibt oder die Gemeinde ebenfalls noch andere Interessen anmeldet, dann wird’s richtig schwierig. Hier erwartet der BVA vom Kanton eine klare Haltung und auch mal einen mutigen Entscheid, sonst dreht man sich im Kreis und der Bauherr steht zu lange im Ungewissen.

Grosse Zielkonflikte vorhanden
Der BVA zeigte auch die vielen Zielkonflikte auf, mit welchen die Landwirtschaft konfrontiert wird. Auf der einen Seite darf man möglichst keine neuen Flächen bebauen, auf der anderen Seite ist das Bedürfnis der Konsumenten und der Tiere nach viel Platz und Auslauf zu Recht gross. Dieser fördert wiederum Ammoniakemissionen, welche eigentlich vermindert werden sollten. Weiter zeigte der BVA auf, dass die Vergangenheit zeigt, dass jede Generation die Betriebsgrösse im Durchschnitt verdoppeln muss, um von der Landwirtschaft leben zu können. Wenn sich die Bauernfamilien nicht mehr entwickeln können, dann stehen sie vor dem Aus.

Gemeinsam Lösungen suchen
Regierungsrat Stephan Attiger zeigte Verständnis für die Anliegen der Landwirtschaft. Auch der Kanton kenne diese Zielkonflikte, wenn er selber etwa bei Strassenprojekten oder Deponien als Bauherr auftrete. Die Herausforderungen im Bereich der Abstandvorschriften aufgrund neuer Berechnungen der FAT-Richtlinien wolle man gemeinsam angehen und die Inputs bezüglich bewilligungsfähigen Kleinstbauten wie etwa einer Güllesiloabdeckung oder eines Holzzauns nehme man auf und suche nach Lösungen, um beide Seiten zu entlasten. Begrüsst wurde seitens BVA zudem das klärende Schreiben betreffend Reparaturen nach Unwetterschäden von Mitte September. Damit bleibt ein 1:1 Dachersatz bewilligungsfrei. Beide Seiten bewerten den Austausch als konstruktiv und lösungsorientiert und erachten einen verstärkten Austausch als wichtig, gerade um Konflikten vorzubeugen.

Ralf Bucher, Geschäftsführer                                     Maurus Büsser, Generalsekretär
Bauernverband Aargau (BVA)                                    Departement Bau, Verkehr und Umwelt