Lohnabzüge: was ändert sich im Jahr 2021?

8.01.2021

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 hat das Schweizer Stimmvolk die Einführung des Vaterschaftsurlaubes gutgeheissen.

Der Bundesrat hat beschlossen, diese Änderung per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Damit steigen die EO-Beiträge ab diesem Datum. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von total 10.55 % auf 10.6 %. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Neu können ab dem 1. Januar 2021 beim Arbeitnehmer vom versicherten Lohn total 5.30 % AHV/IV/EO-Beiträge abgezogen werden.

Globalversicherung, die ideale Versicherungslösung
Gemäss Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft sind in der Landwirtschaft die Unfallversicherung UVG, die Krankentaggeldversicherung KTG sowie auch die Pensionskasse BVG obligatorisch zu versichern. Ein Angestellter wird BVG-pflichtig, wenn ein Angestelltenverhältnis für mehr als 3 Monate eingegangen wird und sein Bruttolohn im Durchschnitt mehr als Fr. 1‘792.50 pro Monat beträgt. Wichtig zu wissen: Die Pensionskassenpflicht für die Risiken Invalidität und Tod beginnt bereits ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Altersparen jedoch wird erst ab dem 1. Januar nach der Vollendung des 24. Altersjahres obligatorisch.

Für alle oben erwähnten Versicherungen müssen Sie keine Angestellten an- oder abmelden. Es genügt, wenn Sie Ihre Angestellten Ende Jahr auf Ihrer Lohnmeldung aufführen. Mit der Lohnmeldung bitte immer auch eine Kopie Ihrer AHV- Meldung der SVA beilegen. Damit können wir die Beitragsrechnung schneller erstellen.

Alle Tarife 2021 finden Sie unter dem nachstehenden Link.

Für Fragen oder Auskünfte steht Ihnen das Team der BVA Versicherungsberatung unter 056 460 50 40 gerne zur Verfügung.

Marco Käppeli
Abteilungsleiter