Zankapfel Gewässerschutzgesetz

15.03.2021

Im Ständerat wurde einmal mehr intensiv über das heutige Gewässerschutzgesetz debattiert. Dabei wurde gegen den Willen des Bundesrates eine Motion angenommen. Wenn nun auch der Nationalrat dieser noch zustimmt, muss das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer so angepasst werden, dass in nicht geschützten Gebieten ausserhalb der Bauzone die Grösse des Gewässerraumes verkleinert werden kann, wenn der Landwirtschaft aufgrund geografischer und topgrafischer Verhältnisse ein übermässiger Anteil der ertragreichen Futtergrundlage entzogen wird.

Kulturland geht auch bei der Entfernung von Eindolungen und Überbrückungen verloren. Gemäss dem heutigen Gewässerschutzgesetz dürfen Gewässer nicht überdeckt oder eingedolt werden. Selbst der Ersatz von bereits bestehenden Eindolungen oder Überbrückungen ist nur dann gestattet, wenn eine offene Wasserführung nicht möglich ist oder für die landwirtschaftliche Nutzung erhebliche Nachteile mit sich bringt.

Diese sehr restriktive Regelung führt zu Kulturlandverlust, zerschnittenen Bewirtschaftungsparzellen und damit aufwendigerer Bewirtschaftung, höheren Kosten beim Unterhalt oder Ausbreitung von Neophyten in revitalisierten Bächen, die aus Kostengründen zu wenig unterhalten werden. Deshalb verlange ich in meiner, Ende letzten Jahres eingereichten Motion, dass das Gewässerschutzgesetz so anzupassen sei, dass bei Ersatz von bestehenden Eindolungen und Überdeckungen nicht nur bei erheblichen Nachteilen, sondern generell bei Nachteilen für die landwirtschaftliche Nutzung und neu auch bei Verlust von Kulturland, Fliessgewässer eingedeckt oder eingedolt bleiben können. Es gilt, ein gutes Gleichgewicht zwischen der Offenlegung von Fliessgewässern als ökologischen Lebensraum und anderen Zielvorgaben, wie Hochwasserschutz, Kulturlandschutz und der Gewährleistung der Ernährungssicherheit zu finden. 

Denn zurzeit sind in den Landwirtschaftsgebieten grössere Teile der Bäche eingedolt. Viele dieser Eindolungen werden in den nächsten Jahren saniert werden müssen. So beispielsweise im Kanton Aargau, wo 75% oder 600 km der Bäche eingedolt sind. Wenn nun - wie im aktuellen Gewässerschutzgesetz vorgesehen - diese Eindolungen entfernt und die Bäche freigelegt würden, so würde dies den Verlust von mindestens 750 Hektaren Ackerland bedeuten. Dies würde dem in der Bundesverfassung verankerten Prinzips der Sicherstellung der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung diametral widersprechen.

Leider konnte mein Vorstoss in dieser Session im Rat noch nicht traktandiert werden, da die vorberatende Kommission die Verwaltung beauftragt hat, vertieftere Abklärungen vorzunehmen, die die jetzige Situation und die Auswirkungen der Motion aufzeigen sollen.

Ich bin aber zuversichtlich, dass sich mein Anliegen durchsetzen wird. Schliesslich würde mit Annahme der Motion die Zerstörung von erheblichen Teilen an Kulturland verhindert werden. Denn dieses gilt es - gerade im Hinblick auf die Ernährungssicherheit - unbedingt zu bewahren.

Hansjörg Knecht
Ständerat