Suisse Bilanz – was ändert auf 2021?

1.12.2020

In der Suisse-Bilanz und GMF Futterbilanz gelten ab dem Kalenderjahr 2021 verschiedene Neuerungen in der Tier- und Pflanzenproduktion. Besonders im Bereich der Rindviehmast gibt es wesentliche Veränderungen! Es wird allen Rindermästern empfohlen Planbilanzen zu erstellen, um möglichst frühzeitig auf die neue Situation reagieren zu können. Generell gilt: frühzeitig planen, schützt vor Überraschungen!

Tierkategorie Änderungen
Rindviehmast < 160 d und Rindviehmast > 160 d

Die Rindviehmastkategorien wurden an die Altersgrenze der TVD angepasst. Es gibt nur noch 3 Kategorien: Rindviehmast < 160 Lebenstage, Rindviehmast  > 160 Lebenstage und Rindvieh-Weidemast > 4 Mte. Bei der Kategorie Rindviehmast > 160 Lebenstage wird linear nach Tageszuwachs und Ausstall-Lebendgewicht korrigiert. Der Gültigkeitsbereich ist bei den Zunahmen in der Mastphase zwischen 850 und 1500 g/Tag; beim Ausstall-Lebendgewicht zwischen 400 und 530 kg LG.

Hinweis zur Dateneingabe:

1. Berechnung des Ausstall- Lebendgewichtes:

= Schlachtgewicht / 0.566.  

2. Angaben zum mittleren Tageszuwachs:

Die Mastphase beginnt ab 160 Lebenstage. Der durchschnittliche Zuwachs auf einem Mastbetrieb kann den Wäge-Protokollen entnommen, oder mittels Schlachtgewicht und Schlachtalter (Angaben in der TVD Daten) ausgerechnet werden.

Mutterkuhkälber < 160 d und Mutterkuhkälber > 160 d Die Mutterkuhkälberkategorien wurden an die Altersgrenze der TVD angepasst. Bei der Kategorie Mutterkuhkälber > 160 wird in 3 Stufen nach dem Schlachtgewicht unterschieden: Schlachtgewicht < 200 kg, 200 – 250 kg, > 250 kg.
Mastkälber Der Nährstoffanfall bei der Kategorie Mastkälber wurde korrigiert. Er ist beim N und P tiefer als bisher.
Milchkühe

Streichung der Fütterungskorrekturen für ad libitum Fütterung und Einsatz von Futterrüben/Kartoffeln.

Im Weiteren wird der Grundfutterverzehr in Abhängigkeit der Milchleistung mit einer neuen Formel berechnet. Für Milchleistungen unter 6500 kg resultiert damit ein tieferer Grundfutterverzehr.

Unvermeidbare Stickstoff-Verluste Bisher wurde für die Berechnung des Nges bei den Raufutterverzehrern mit 15 % Verlust gerechnet. Hier gab es eine Anpassung gemäss GRUD 17. Alle Tiere welche nachweislich im Laufstall gehalten werden, können vom höheren Abzug von 20 % profitieren.
Mastschweine Bei den Mastschweinen kann neu ein Grundfutterverzehr geltend gemacht werden. Der Nachweis muss mit einer Import/Exportbilanz ermittelt werden.
Ganzpflanzen-Sorghum Aufnahme der Kultur Ganzpflanzen-Sorghum. Gleicher Ertrag und gleicher Nährstoffbedarf wie beim Silomais.
Zu- und Wegfuhr von flüssigen Recyclingdüngern Bei der Erfassung beim Stickstoff von Gärgut und flüssigem Gärgut wird neu der Nverf erfasst. Bei der Gärgülle bleibt die Erfassung wie bis anhin beim Nges. Der N-Ausnutzungsgrad ist für Vergärungsprodukte neu bei 65 % statt bei 70 %.

Es sind hier nur die wichtigsten Änderungen aufgeführt. Alle Details sind in der Wegleitung zur Suisse Bilanz ersichtlich. Unter nachstehendem Link ist genau ersichtlich, welche Versionen der Wegleitung in welchem Kalenderjahr ihre Gültigkeit haben.

Fragen Sie die Fachberater des BVA. Sie sind mit der neusten Programmversion ausgerüstet und geben gerne Auskunft.

Othmar Vollenweider
Fachberater Hof- und Recyclingdünger