Serie: Landwirtschaft in der Kritik (4)

3.07.2019

In den Medien, aber auch über die verschiedenen Initiativen zum Thema, wird die Landwirtschaft in die Defensive gedrängt. Die aktuelle Serie gibt Auskunft zu brennenden Themen und stellt für BVA-Mitglieder ein Argumentarium dar. Heute zum Thema: «Wasserqualität in der Schweiz».

Die Frage: Wie steht es eigentlich um die Wasserqualität in der Schweiz?

Die BVA-Antwort:
Das Schweizer Trinkwasser ist überall von einwandfreier Qualität. Das kann fast kein Land der Welt von sich behaupten. Trotzdem findet man auch bei uns Spuren von Rückständen von Medikamenten, Hormonen, Wasch-, Frostschutz- oder auch Pflanzenschutzmitteln. Die Landwirtschaft ist mit dem Aktionsplan Pflanzenschutz daran, ihre Rückstände in den Gewässern und im Trinkwasser weiter zu reduzieren.  

Gewässerschutz
Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass keine Pflanzenschutzmittel in die Gewässer gelangen dürfen. Es verpflichtet die Kantone, z.B. Grundwasserschutzzonen auszuscheiden, in denen die Anwendung verboten oder stark eingeschränkt ist. In der Gewässerschutzverordnung ist über einen sogenannten Anforderungswert genau definiert, wie hoch die Konzentration eines organischen Pestizides in einem Gewässer höchstens sein darf. Aktuell sind das maximal 0.1 µg (0.1 µg = ein Zehnmillionstelgramm Gramm je Liter). Dies entspricht einem Gramm eines Stoffes in einem Schwimmbecken von 50 m Länge, 20 m Breite und 2 m Tiefe.

Für andere kritische Stoffe wie Medikamente, Hormone, Weichmacher, Frostschutzmittel, Süssstoffe, Industriechemikalien, Körperpflegeprodukte oder Reinigungsmittel existieren aktuell keine nummerischen Anforderungen an die Gewässerqualität. Dies, obwohl sie für rund die Hälfte der Mikroverunreinigungen in den Gewässern verantwortlich sind (Quelle: Bafu, Zustände der Schweizer Fliessgewässer,
NAWA, Tab. 5, S. 39).

Achtung: SBV-Plakate sind wieder verfügbar!! Diese nützen nur etwas, wenn sie auch aufgehängt werden, danke für Ihre Mitarbeit.

Folgende Plakate im Mass 50 x 70 cm sind gratis verfügbar.

  • «Wir schützen dein Essen», aufzustellen am Feldrand bei einer Kultur oder bei einer Anlage
  • «Das fressen Kuh und Co.», an der Scheune aufhängen
  • «Dem Tierwohl verpflichtet», ebenfalls an der Scheuen oder am Weidepfahl aufhängen.

Bitte machen Sie vom Angebot Gebrauch und hängen Sie möglichst viele Plakate auf! Melden Sie sich für die Bestellung bei Fredi Siegrist unter 056 460 50 52 oder fredi [dot] siegrist[at]bvaargau [dot] ch. Es hat Depots verteilt über den ganzen Kanton Aargau, wo Sie die Plakate abholen können.

Fredi Siegrist
Fachmitarbeiter Standesvertretung

Vorschau Thema im Newsletter 19. Juli 2019: «Aktionsplan Pflanzenschutz».