Senioren als Arbeitskräfte?

28.04.2022

Mit seinem neusten Projekt «seniors@farm» versucht der BVA Senioren und Seniorinnen mit Aargauer Bauernfamilien zu vermitteln. Mit einer einfachen Lösung können bestehende Profile angeschaut werden oder auch Such-Inserate geschaltet werden. Bauernfamilien, die jemanden beschäftigen möchten, finden hier die Lösung.

Damit interessierte Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter möglichst einfach zu «ihrem» Senior oder zu «ihrer» Seniorin kommen, hat der BVA den Kontakt mit der Internet-Plattform seniors@work hergestellt. Diese Plattform hat sich der Vermittlung von pensionierten Personen verschrieben, die noch nicht ganz aus der Arbeitswelt ausscheiden wollen oder die im Pensionsalter noch eine sinnvolle Beschäftigung suchen. Nicht wenige Personen suchen auch den Kontakt zur Landwirtschaft und mit seniors@farm soll diese Suche speziell für den Kanton Aargau noch verstärkt möglich sein.

Als Arbeitgeber eine Person finden
Öffnen Sie den Link und gelangen auf die Webseite von seniors@work. Dort haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Durchstöbern Sie vorhandene Profile von Seniorinnen und Senioren mit dem Menüpunkt «in 5 Klicks Kandidaten finden». Die an der Landwirtschaft interessierten Personen finden Sie im Untermenü «Handwerk/Garten». Mit der Angabe Ihrer Ortschaft werden Ihnen Personen aus der Nähe angezeigt.
  • Schalten Sie selbst ein Such-Inserat auf der Webseite von seniors@work, dazu benutzen Sie ebenfalls den obenstehenden Link. Beschreiben Sie die von Ihnen geforderten Arbeiten und Pensen möglichst genau.

Der Preis für eine Vermittlung richtet sich nach dem abgemachten Jahreslohn zwischen Ihnen und dem Senior/der Seniorin. Dabei wird eine einmalige Prämie von 3 % fällig.

Viele Vorteile
Die Beschäftigung von älteren Personen bringt viele Vorteile. Zum Beispiel fallen keine BVG-Beiträge (2. Säule) an für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das ordentliche Rentenalter (Männer: 65, Frauen: 64) erreicht haben. Auch gibt es einen AHV-Freibetrag von monatlich 1‘400 Franken. (jährlich 16‘800 Franken) pro Auftraggeber, auf den weder AHV-, IV- noch EO-Beiträge entrichtet werden müssen. Erst für Erwerbseinkommen oberhalb dieser Grenze fallen Beiträge an. Als einen sehr wichtigen Vorteil sieht der BVA auch, dass das gegenseitige Verständnis verbessert wird. Bei der gemeinsamen Arbeit und ebenso während den verdienten Pausen werden sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber näherkommen. Eine Win-Win-Situation in jeder Beziehung!

Gerne nimmt der BVA von seinen Mitgliedern Meldungen von guten (und eventuell auch schlechten) Beispielen unter info[at]bvaargau [dot] ch entgegen.

Fredi Siegrist
Stv. Geschäftsführer