Rekruten zahlen keine Prämien

22.06.2022

Im Juli 2022 startet für viele junge Menschen in der ganzen Schweiz die Rekrutenschule. In diesem Fall sollte nicht vergessen gehen, dass während des Dienstes als Rekrut die Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien sistiert werden können.

Leistet man nämlich während mehr als 60 Tagen am Stück Militärdienst, untersteht man der Militärversicherung, die sowohl Krankheit als auch Unfall deckt. Die Sistierung gilt ausschliesslich für die Prämien der Grundversicherung, die Zusatzversicherungen bleiben prämienpflichtig.

Laut Verordnung über die Krankenversicherung müssen Versicherte ihre Krankenkasse mindestens acht Wochen vor Beginn der Rekrutenschule informieren, damit sie von der Prämienzahlung während des Militärdienstes befreit werden. Dazu müssen sie der Krankenkasse eine Kopie des Marschbefehls einreichen. Die Agrisano handhabt diese Frist jedoch kulanter. Selbst wenn die Agrisano kurz vor dem Einrücken oder erst danach in Kenntnis gesetzt wird, gewährt sie noch die Prämienbefreiung. Bereits bezahlte Prämien werden dann entweder an zukünftige Prämien angerechnet oder rückerstattet.

Zu Beginn der Rekrutenschule wird eine Bestätigung über den Armeedienst abgegeben. Diese Bestätigung müssen die Rekruten und Rekrutinnen ebenfalls an ihre Krankenkasse senden, sonst erhalten sie wieder eine Prämienrechnung. Auch allfällige Änderungen, zum Beispiel vorzeitige Entlassung aus dem Dienst, sind der Krankenkasse zu melden.

Für Fragen steht Ihnen die BVA Versicherungsberatung gerne zur Verfügung.

Silvia Stocker
Fachmitarbeiterin Versicherungsberatung