Regelmässig IK-Auszug kontrollieren – zum Vorteil Ihrer Rente

3.03.2021

Für jede in der AHV/IV (1.Säule) versicherte Person führen die Ausgleichskassen ein individuelles Konto (IK). Darin ersichtlich sind unter anderem die jährlich deklarierten Erwerbseinkommen und -löhne, auf welchen Beiträge erhoben wurden und die als Basis für die Berechnung der AHV/IV- Leistungen dienen.

Die BVA Versicherungsberatung empfiehlt, regelmässig den IK-Auszug anzufordern und zu prüfen, ob die Beitragsdauer bisher vollständig und auf der korrekten Lohnhöhe erbracht wurde. Der Auszug kann bei der Ausgleichskasse Aargau kostenlos bestellt werden. Stellt man nach Erhalt des IK-Auszugs Fehler fest, kann man innert 30 Tagen eine Berichtigung verlangen. Für verheiratete Personen ohne Erwerbseinkommen gilt, dass sie in der 1. Säule mitversichert sind, sofern ihr Ehepartner mindestens den doppelten jährlichen Mindestbetrag (aktuell CHF 1006.-) einzahlt. Beitragslücken entstehen oft unabsichtlich – in folgenden Situationen ist besonders auf eine lückenlose Beitragsabrechnung zu achten:

Wenn viele und kurze Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebern geleistet wurden
Bei einem längeren Auslandaufenthalt
Wenn bei Unfall oder Krankheit Taggeldleistungen einer Versicherung bezogen wurden
Wenn während der Studienjahre keine AHV-Beiträge bezahlt wurden

Unterbleibt während einer 5-Jahresfrist die Beitragsnachzahlung, ist die Beitragslücke definitiv und es können Rentenkürzungen entstehen.

Das Team der BVA Versicherungsabteilung ist Ihnen bei der Bestellung Ihres IK-Auszugs und der Analyse Ihrer Vorsorgeleistungen gerne behilflich. Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 056 460 50 40 oder kontaktieren Sie uns via Mail info-ag[at]agrisano [dot] ch. Wir freuen uns auf Sie!

Marco Käppeli
Abteilungsleiter