Berufkraut. Bild: Kanton Aargau

Neophyten-Bekämpfung: Es geht vorwärts!

18.08.2021

Bei der Bekämpfung von Neobiota - aus landwirtschaftlicher Sicht vor allem der Neophyten - ist es allerhöchste Zeit. Es ist nun dringend nötig, dass die öffentliche Hand das Heft in die Hand nimmt und mit den Geldern des geplanten Verpflichtungskredits eine grosse Effizienz erreicht.

Die Grundlage zur aktuellen Vernehmlassung des Kantons gründet auf der Motion Bucher, Hagenbuch und Rotzetter vom Juni 2020 im Grossen Rat. Nun soll ein Verpflichtungskredit für die nächsten sechs Jahre in der Höhe von ca. 14.45 Mio. Franken dazu beitragen, dass die öffentliche Hand endlich im Bereich der Neobiota-Bekämpfung (invasive Tier- und Pflanzenarten) ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Der BVA unterstützt diese Absicht in der Vernehmlassung und geht mit seinen Forderungen noch einen Schritt weiter. So verlangt er nicht nur die Bekämpfung der Neophyten im Kanton, sondern fordert vom Regierungsrat, dass im gleichen Zug die Ackerkratzdistel ebenfalls bekämpft werden soll.

Strategisches Vorgehen
Die Bekämpfung von Neobiota ist nicht einfach. Sie verlangt ein koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Stellen, Organisationen, Gemeinden und Berufsgruppen. Daher fordert der BVA, dass analog der Strategie in der Feuerbrand-Bekämpfung eine «Task Force Neobiota» eingesetzt wird. Diese soll breit abgestützt sein und zusammen mit der kantonalen Koordinationsstelle die Fäden für eine effiziente Bekämpfung ziehen. Dabei sieht der BVA verschiedene Ansätze:

  • Information: Das Wissen muss bei allen involvierten Stellen und Personen vorhanden sein.
  • Koordiniertes Vorgehen: In jeder Gemeinde soll es eine Neobiota-verantwortliche Person geben.  
  • Überwachung: Besitzer von Parzellen mit Neophyten-Besatz sollen auf das Problem aufmerksam gemacht werden.
  • Unterstützung: Landwirtschaftsbetriebe sollen durch Zivildienstleistende, Flüchtlinge oder durch Schulklassen unterstützt werden.

Weitere eingebrachte Ideen des BVA
Mit zusätzlichen Massnahmen soll die Bekämpfung von Neophyten in die angestrebte Richtung gehen:

  • Gratis-Entsorgung des Pflanzenmaterials: Für die Bekämpfung von Neophyten ist es unerlässlich, dass das ausgerissene Material via Kehrichtverbrennung entsorgt wird. Diese soll für jedermann gratis sein.
  • ​Auszeichnung neophyten-freie Gemeinden: mittels Plakette oder ähnlichem den Wettbewerb unter den Gemeinden entfachen.

Es ist fünf vor zwölf!
Der BVA ist sehr froh, dass mit dem geplanten Verpflichtungskredit ein Meilenstein in der Bekämpfung von Neobiota gesetzt wird. Das berühmte «fünf vor zwölf» ist in Teilen des Kantons bereits überschritten und die Bekämpfung wird je länger je aufwändiger und birgt ein hohes Frustpotenzial. Der BVA ist überzeugt, dass für eine erfolgreiche Bekämpfung alle Akteure in gleichem Masse gefordert sind.

Fredi Siegrist
Stv. Geschäftsführer

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