Mehr Flexibilität in der freiwilligen 2. Säule Prevos

26.02.2020

Für die selbständigen Landwirte und die mitarbeitenden Familienmitglieder, welche in den neuen Plänen der freiwilligen 2. Säule versichert sind, wurde das Reglement per 01.01.2020 angepasst. Für die Pensionsplanung ergibt sich nun ein grösserer Spielraum. Für Versicherte mit den alten Sparplänen G gelten die Neuerungen nicht.

Auch wurden die Bedingungen für unverheiratete Paare verbessert. Neu sind Lebenspartner den Ehegatten und den eingetragenen Partnern gleichgestellt. Aufgrund von aktualisierten gesetzlichen Grundlagen wurde auch die Begünstigungsordnung im Todesfall angepasst.

Vorteile neues Reglement
Wenn versicherte Personen das 65. Altersjahr erreicht haben und weiterhin einen landwirtschaftlichen Lohn erwirtschaften, können sie wie bis anhin 25% ihres versicherten Einkommens als Spareinlage einzahlen. Bei entsprechendem Potential können auch Einkäufe nach dem 65. Altersjahr getätigt werden. Zudem wurden die  Bestimmungen für den Bezug der Altersleistungen gelockert. Neu besteht auch bei einem Aufschub nach dem 65. Altersjahr die Möglichkeit zwischen einem Renten- oder Kapitalbezug, beziehungsweise einer Mischform zu wählen.

Beratung
Nutzen auch Sie diese erweiterten Vorteile. Nebst den bisherigen flexiblen Einzahlungen, verbunden mit den Steuervorteilen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir beraten Sie gerne und klären Fragen im Rahmen einer Gesamtversicherungsberatung. Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 056 460 50 40 oder kontaktieren Sie uns via Mail info-ag[at]agrisano [dot] ch. Wir freuen uns auf Sie!

Toni Brunner
Stv. Abteilungsleiter
BVA Versicherungsberatung