Aargau isch fein - das finden auch Landwirtschaftsdirektor Markus Dieth (li) und Ralf Bucher, Geschäftsführer BVA (re).

Konsumationsgutscheine ab sofort einlösen

18.08.2021

Bereits zum 13. Mal lanciert der BVA zusammen mit der Regionalstelle der Agrisano eine Treueaktion für seine Mitglieder und fördert somit Regionalprodukte in der Gastronomie. Über 1‘800 Bauernfamilien erhielten kürzlich einen Konsumations-Gutschein im Wert von 50 Franken. Der Grossteil der Versicherten wurde sogar doppelt beschenkt.

Mit dieser Gutscheinaktion bedankt sich der BVA bei seinen Mitgliedern ganz herzlich für ihre Treue. Voraussetzung für einen Gutschein à Fr. 50.– ist die Mitgliedschaft beim BVA und der gleichzeitige Abschluss eines Versicherungsproduktes. Als Produkte gelten: Agrisano Krankenkasse, Vorsorgelösungen Säule 2b und 3b, Globalversicherung, emmental versicherung (Ortsagentur BVA). Wer mehr als ein Produkt abgeschlossen hat, erhält auch in diesem Jahr zwei Gutscheine.

Neues Logo - «Aargau isch fein»
In der Zeit vom 13. August bis 30. November 2021 können die Gutscheine in 34 Restaurants und neuerdings auch Besenbeizen eingelöst werden, die regionale und saisonale Gerichte anbieten. Die beteiligten Beizen werden bewusst mit dem Logo «Aargau isch fein» hervorgehoben. Die Auszeichnung steht für eine Gastronomie, die gezielt Regionalprodukte aus der Aargauer Landwirtschaft verarbeitet und somit eine hohe Qualität ihrer Speisen und Getränke verspricht. Mit dem neuen Logo, das künftig in den beteiligten Restaurants präsent sein wird, macht der BVA die Aktion auch für das breite Publikum sichtbar. Wer mit dem Label «Aargau isch fein» wirbt, verpflichtet sich, ganzjährig Aargauer Produkte zu verwenden und diese zu deklarieren.

Regierungsrat Markus Dieth lobt das neue Gütesiegel
Der Aargauer Landwirtschaftsdirektor Markus Dieth fand nur wohlwollende Worte zur Aktion und zum Auftritt «Aargau isch fein». So könnten die Konsumenten die Aargauer Regionalprodukte noch besser unterstützen, indem sie gezielt die teilnehmenden Gastrobetriebe berücksichtigen und auf deren neue Regionalprodukte-Deklaration achten.

Melanie Keller
Fachmitarbeiterin