Hofübergabe unter der AP 22+

5.02.2021

Alle vier Jahre passt der Bundesrat die Landwirtschaftspolitik neu an. 2022 ist es wieder so weit. Unter vielen anderen Zielen, will der Bundesrat eine Ausdehnung der Zeiträume für Anrechnungen von Investitionen.

Bisher wird der Anrechnungswert eines landwirtschaftlichen Gewerbes nach Art. 18 Abs. 3 BGBB unter Anderem für erhebliche Investitionen der letzten zehn Jahre vor dem Tode des Erblassers resp. vor lebzeitiger Hofübergabe linear aufgerechnet. In der Botschaft zur Agrarpolitik 22+ sieht der Bundesrat für erhebliche Investitionen ein dreistufiges Modell vor. So sollen erhebliche Investitionen in Leichtbauten und Einrichtungen immer noch über die letzten 10 Jahre vor Tod resp. Betriebsübergabe linear aufgerechnet werden. Zusätzlich sieht der Bundesrat aber auch vor, dass für erhebliche Investitionen in massive Bauten die letzten 20 Jahre vor dem Tode zu berücksichtigen sind und bei Zukauf von Gewerben, Boden sowie bei Meliorationen die erheblichen Investitionen der letzten 25 Jahre vor dem Tode/der Betriebsübergabe anteilsmässig aufgerechnet werden sollen.

Hofübergaben sollen mit der geplanten Agrarpolitik 22+ für den Hofübernehmer teurer werden
Durch die vorgesehene Ausdehnung der Zeiträume für Anrechnungen von Investition werden die landwirtschaftlichen Gewerbe im Durchschnitt für den Hofübernehmer teurer werden, was das Ziel des Bundesrates ist. Denn mit der Verlängerung der Zeiträume der Anrechnungswerte wird der Eigentümer, aber auch der Ehegatte, der sich an den jeweiligen Investitionen beteiligt hat, bessergestellt.

Ivo Rey
Abteilungsleiter BVA Treuhand& Beratung