Direktzahlungsabzug: Bitte keine unnötigen Kosten

22.02.2018

Für obligatorische Beiträge der Bauern braucht es nach Bundesrecht neu eine ausdrückliche Zustimmung des Bewirtschafters, damit diese bei den Direktzahlungen abgezogen werden können. Um die Kosten für alle gering zu halten, empfiehlt der BVA, dieses Einverständnis zu geben.

Mit den Unterlagen zur Strukturdatenerhebung von Landwirtschaft Aargau ist auch ein Formular dabei, welches alle Betriebe mit Direktzahlungen ausfüllen müssen. Es geht um die bisher unkomplizierte Verrechnung von obligatorischen Beiträgen, wo also keine Wahl besteht, ob man die Beiträge bezahlen will. Um den administrativen Aufwand und die Kosten für alle Betroffenen gering zu halten, bittet der BVA die Bäuerinnen und Bauern, sich alle drei Beiträge von den Direktzahlungen abziehen zu lassen.

Wenige Rechnungen geben viel Aufwand
Der BVA müsste bei Betrieben, die für den Beitrag an den Berufsbildungsfonds eine Rechnung wünschen, eine solche auch stellen. Das ergäbe einen unverhältnismässigen Mehraufwand mit entsprechendem Datenabgleich und Rechnungsstellung. Der BVA behält sich deshalb vor, diesen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Im Moment geht der BVA aber davon aus, dass der grösste Teil der Betriebe mit der einfachen Verrechnung via Direktzahlungsabzug einverstanden ist.

Ralf Bucher
Geschäftsführer