Corona: Informationen für die Landwirtschaft

23.10.2020

Corona hat die Schweiz wieder stärker im Griff. Es gilt jedoch weiterhin die «besondere Lage». Das bedeutet, dass nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone Massnahmen anordnen. Die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen (und somit auch in Hofläden) gilt neu in allen Kantonen

Für die Betriebe mit Gastroangeboten gelten neue Auflagen: Es besteht Maskenpflicht – ausser beim Sitzen am Platz. Konsumationen dürfen nur noch sitzend erfolgen.

Informieren Sie sich über die aktuelle Situation für die Landwirtschaft auf der Webseite des Schweizer Bauernverbandes, dort sind alle Massnahmen gut zusammengefasst. Sie werden laufend aktualisiert. Weitere Links zu Informationen finden Sie ebenfalls unten.

Cornelia Widmer
Leiterin Administration