Paratuberkulose beim Rind. Bilder, die man im Aargau lieber nicht sehen will. Quelle: Schweiz. Kälbergesundheitsdienst

BVA ist für Kostenübernahme der Kadaverentsorgung

27.03.2020

Im Moment läuft die Anhörung zur Revision des Einführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz. Der BVA befürwortet die Übernahme der Kosten der Kadaverentsorgung von Grosstieren durch die Tierseuchenkasse. Eine Bezahlung der projektbezogenen Personalkosten des Kantons aus dem Fonds wird hingegen abgelehnt.

Der BVA begrüsst die Revision dieses Gesetzes, kann sich aber nicht mit allen Änderungen identifizieren. Er anerkennt zwar die Absicht des Kantons, die Tierseuchenbekämpfung zu professionalisieren und die personellen Ressourcen dafür bereit zu stellen. Gerade die jetzige Krise im Bereich Humanmedizin (Corona-Virus) zeigt uns, dass der Staat für eventuelle Krisen gewappnet sein muss und dass dies ein öffentliches Interesse darstellt. Allerdings kann es nicht sein, dass neu die auf Tierseuchen bezogenen Personalkosten aus der Tierseuchenkasse zu bezahlen wären. Da die Kasse je zur Hälfte aus den Beiträgen der Tierhalter und des Kantons gespiesen wird, würden plötzlich neu die Tierhalter die Hälfte der Personalkosten mitbezahlen. Da diese Kosten in der nächsten Zeit noch steigen werden, würde auch der Tierhalterbeitrag steigen, ohne dass die Tierhalter dabei ein Mitspracherecht hätten und ohne dass sie die Reissleine ziehen könnten. Die Umsetzung des Eidg. Tierseuchengesetzes ist Sache der Kantone, eine Kostenbeteiligung der Tierhalter ist dabei nicht vorgesehen. Zu den Kantonsaufgaben gehört auch die Aus- und Weiterbildung des Personals, hier ist der BVA ebenfalls gegen eine Finanzierung aus dem Tierseuchenfonds.

Entsorgung von Tierkadavern ab 200 Kilogramm
Demgegenüber begrüsst der BVA die vorgesehene Regelung, dass künftig das Entsorgen von Grosstieren ab 200 kg über den Tierseuchenfonds abgerechnet werden kann. Hier verspricht sich der BVA Verbesserungen im Tierschutz. Tiere, die nur bedingt transportfähig sind, werden sicher eher abgetan und nicht noch in ein Notschlachthaus transportiert. Mit dieser Regelung würde der Tierhalterbeitrag um ca. Fr. 2.50 pro GVE und Jahr steigen, dafür wären die Kosten der Direktabholung neu durch die Tierseuchenkasse gedeckt, welche zu 50 % durch den Kanton alimentiert wird. Der Kanton würde sich somit indirekt zur Hälfte an der Kadaverentsorgung beteiligen. Im Gegenzug entfällt der administrative Aufwand der rund 1'000 Rechnungen, die er den Gemeinden stellt. Der BVA regt auch an, die Gewichtslimite von 200 kg zu überprüfen. Mit einer Erhöhung derselben könnten Schweine (Mooren), die dieses Gewicht teilweise überschreiten, via kommunale Sammelstelle entsorgt werden. Das wäre um einiges günstiger als die Direktabholung.

Entschädigung bei Nutztierverlusten in Härtefällen
Der Regierungsrat schlägt für die Revision des Gesetzes eine Lockerung im Bereich der Entschädigung in Härtefällen vor. Der BVA ist der festen Überzeugung, dass zuerst zusammen mit der Branche  eine einheitliche Handhabung erarbeitet werden muss. Es braucht eine klare Definition, welche Ereignisse entschädigungswürdig sind.

Imker von Beitrag befreien
Weiter beantragt der BVA, dass die Imker für ihre Bienenvölker keinen Beitrag mehr zahlen müssen. Die Kosten der Seuchenbekämpfung von jährlich rund 25'000 Franken seien durch den Kanton zu tragen. Die rund 1'000 Aargauer Imkerinnen und Imker mit gut 10'000 Völker bezahlen pro Volk Fr. 1.--. Dieser Einzug ist sehr aufwendig und läuft über die Bienenzüchtervereine, die ihrerseits eine Aufwandentschädigung erhalten. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Bienen mit einer Bestäubungsleistung von rund 12 Mio. Franken wäre es angebracht, dass der Kanton die Tierseuchenaufwendungen übernimmt. Dieser würde damit selbst ein paar tausend Franken Personalaufwendungen einsparen, was unter dem Strich zur heutigen Regelung nur einen minimalen Mehraufwand darstellen würde.

Fredi Siegrist
Marketing und Kommunikation

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