Blauzungenkrankheit: Die Krankheit breitet sich stark aus

19.09.2024

Seit Ende August 2024 sind in mehreren Kantonen Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Nun hat die Krankheit auch den Kanton Aargau erreicht. Die Krankheit kann für Schafe und Rinder tödlich enden und verursacht grossen wirtschaftlichen Schaden. Es gibt keinen zugelassenen Impfstoff gegen BTV-3.

Am 10. September 2024 hat das Amt für Verbraucherschutz in einer Medienmitteilung informiert, dass die Blauzungenkrankheit nun auch den Kanton Aargau erreicht hat. Der Erreger wurde in vier Tierhaltungen bei sechs Tieren nachgewiesen. Die Wetterbedingungen haben massgeblich zur Verbreitung der Seuche beigetragen, die in der Regel durch Gnitzen (kleine Mücken) übertragen wird. Unterdessen sind 50 betroffene Betriebe im Kanton Aargau bekannt (Stand 19.9.2024).

Was ist die Blauzungenkrankheit?
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich gemäss Tierseuchenverordnung um eine meldepflichtige Tierseuche. Sie wird durch Viren verursacht, die über den Stich von Gnitzen auf das Tier übertragen werden. Eine direkte Ansteckung von Tier zu Tier findet nicht statt. Betroffen sind nur Wiederkäuer.
Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Untertyps 3 (Serotyp 3, BTV-3), wie er auch im Aargau nachgewiesen wurde, verursacht besonders bei Schafen schwere Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Hautdefekte und Schwellungen im Kopfbereich und an den Zitzen und Beinen sowie Lahmheiten. Vor allem bei Schafen ist zudem Atemnot möglich und die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit meist milder, kann aber in Einzelfällen auch starke Symptome und einen Rückgang der Milchleistung verursachen. Da es keine Therapie gibt, beschränkt sich eine Behandlung der Tiere auf die Linderung der Symptome. Tiere mit schwerem Krankheitsverlauf müssen vom Tierarzt oder der Tierärztin erlöst werden.

Was muss gemacht werden bei Verdacht?
Beim Auftreten von Symptomen muss umgehend der Bestandestierarzt/-tierärztin informiert werden. Er/Sie definiert das weitere Vorgehen.

Wie kann ich meinen Bestand schützen?
Da die Krankheit über Gnitzen übertragen wird, ist es eine grosse Herausforderung den Bestand vor diesen kleinen Insekten zu schützen. Wenn möglich, sollten die Tiere während der Dämmerung und in der Nacht eingestallt werden, da die Gnitzen zu dieser Zeit draussen auf der Weide aktiv sind. Der Einsatz von Insektiziden hält die Gnitzen teilweise von den Tieren fern, sodass sie weniger gestochen werden. Auch können Insektizide helfen die Anzahl Gnitzen in der Umgebung und im Stall zu reduzieren. Entfernung des Mists, wenn immer möglich, kann die Gnitzenlast auch stark reduzieren.

Aktuell ist kein Impfstoff in der Schweiz gegen BTV-3 zugelassen. Der SBV ist in engem Austausch mit verschiedenen Akteuren, um eine rasche Lösung für die Zulassung eines Impfstoffes zu finden.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer... die kühlere Jahreszeit steht bevor. Ab täglicher Durchschnittstemperatur von <12 Grad reduzieren die Gnitzen die Aktivität deutlich und die Verbreitung wird eingedämmt.

Weitere Informationen sind auf der Seite vom BLV zugänglich.

Sarah Waldvogel
Fachmitarbeiterin Standesvertretung