Aussprache betreffend verstärkter Tierschutzkontrollen

12.04.2022

Der BVA und das Amt für Verbraucherschutz (AVS) haben sich zu einem klärenden Gespräch betreffend Tierschutzkontrollen im Kanton Aargau getroffen. Unter dem Aspekt eines besseren gegenseitigen Verständnisses für die unterschiedlichen Standpunkte setzen die Beteiligten die Gespräche fort.

Nach dem Tierschutzfall in Oftringen Anfang 2020 hatte der Veterinärdienst im AVS die Kontrolltätigkeit gegenüber früher verstärkt und seine Kontrollen auch öfter unangemeldet durchgeführt. In Zusammenhang mit diesen Anpassungen erhielt der BVA Rückmeldungen von mindestens 50 Mitgliedern, die ihr Unbehagen diesbezüglich kundtaten.

An einem gemeinsamen Treffen in Anwesenheit von Grossrat und BVA-Präsident Christoph Hagenbuch, Grossrat und BVA-Geschäftsführer Ralf Bucher und Regierungsrat Jean-Pierre Gallati haben sich die Verantwortlichen des BVA und des Veterinärdiensts zum Thema ausgesprochen. Für alle Beteiligten ist klar, dass eine tierschutzkonforme Nutztierhaltung in den Betrieben im Kanton Aargau selbstverständlich sein muss. In Betrieben mit einer ungenügenden Tierhaltung sind Massnahmen zur Behebung der Mängel sowie gezielte Nachkontrollen nötig, um eine möglichst rasche Verbesserung zu erreichen.

Bei geringfügigen Mängeln im Bereich des baulichen Tierschutzes wird neu nicht sofort sanktioniert, sondern eine Behebungsfrist angeordnet, wie dies in anderen nichtlandwirtschaftlichen Bereichen auch der Fall ist.

Das Gespräch diente dem Austausch unterschiedlicher Standpunkte hinsichtlich Beurteilung von Feststellungen und der Anordnung von Massnahmen sowie des Vorgehens. Auch wenn sich die Beteiligten dabei nicht in allen Belangen einig waren, ist eine weitere konstruktive Zusammenarbeit ein wichtiges Ergebnis dieser Besprechung.

Der Austausch zwischen BVA und dem AVS zu diesem Thema soll in Zukunft mindestens jährlich stattfinden.

Bauernverband Aargau und 
Departement Gesundheit und Soziales