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News
Die Taggeldversicherung bietet einen unentbehrlichen Schutz
26.08.2010 :: Anzahl Views: 827

Ein schwerer Unfall oder eine schwerwiegende Krankheit kann einer betroffenen Person für Monate oder sogar für Jahre das Arbeiten verunmöglichen. Auf einem Landwirtschaftsbetrieb wird die zweckmässige Versicherung des Verdienstausfalles immer unerlässlicher. Dabei darf nicht zwischen Krankheit und Unfall unterschieden werden, denn beide Ereignisse haben die genau gleichen Folgen.

Die Taggeldhöhe soll so gewählt werden, dass die Kosten einer Ersatzkraft bezahlt werden können. Vor allem bei lange dauernden, schweren Fällen muss eine gute Deckung bestehen. Für eine nur wenige Tage dauernde Arbeitsunfähigkeit kann in der Regel auf eine Versicherung verzichtet werden. Während dieser kurzen Zeit werden oft keine Aushilfen angestellt, sollte dies doch nötig sein, sollten die entstehenden Kosten vom Betrieb getragen werden können. Es ist deshalb zu empfehlen bei der Taggeldversicherung eine Wartefrist von 30 Tagen einzugehen. Ist ein Betrieb liquid genug und der Betriebsleiter bereit, bei einer Arbeitsunfähigkeit eine Aushilfe für eine befristete Zeit mit eigenen Mitteln zu bezahlen, ist auch eine Wartefrist von 60 Tagen durchaus zu empfehlen. Gegenüber 30 Tagen kann so rund 40% der Versicherungsprämie eingespart werden.

Keine Kompromisse bei der Höhe der Taggeldversicherung eingehen
Im Gegensatz zur Wartefrist dürfen bei der Höhe des Taggeldes keine Kompromisse eingegangen werden, denn mit den Taggeldleistungen muss eine fremde Arbeitskraft langfristig auch tatsächlich finanziert werden können. Versicherungsleistungen werden während maximal 720 Tagen erbracht. Die genaue Festsetzung der Taggeldhöhe hat immer betriebs- und familienspezifisch zu erfolgen, deshalb kann auch keine allgemein gültige Empfehlung gemacht werden. Für betriebsleitende Personen kann der Ansatz zwischen CHF 100.-- bis 200.-- richtig sein, bei haushaltführenden Personen bei CHF 60.-- bis 100.--. Mit der bäuerlichen KVG-Taggeldversicherung der Krankenkasse Agrisano kann für Krankheit und Unfall eine optimale Deckung erstellt werden. Die BVA-Versicherungsberatung berät Sie gerne – nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Erich Kuhn
Bereichsleiter
BVA Versicherungsberatung

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Der Bauernverband Aargau (BVA) steht im Dienste der Aargauer Bauernfamilien. Nebst der politischen Standesvertretung, wo die Rahmenbedingungen für die Aargauer Landwirtschaft verbessert und die Leistungen der Bauernfamilien für die Öffentlichkeit aufgezeigt werden sollen, erbringen die 17 Mitarbeitenden und zwei Lernende verschiedene Dienstleistungen für die Bauernfamilien. Der BVA ist der Dachverband für die Aargauer Landwirtschaft, ihm gehören noch 48 weitere Mitgliedorganisationen an.
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