Home
Veranstaltungen
Newsarchiv
Standesvertretung
Öffentlichkeitsarbeit
Das Beste der Region
Dienstleistungen
Mitglieder
Bildung
Kommunikation
Über uns
Kontakt/Lageplan


News
Gewässerraumausscheidung: Gemeinden sollen sich weigern
13.02.2012 :: Anzahl Views: 807

Der Kanton Aargau hat die Gemeinden schriftlich über den Vollzug der Gewässerschutzverordnung orientiert. Dabei wird auf die Umsetzung innerhalb des Baugebietes Rücksicht genommen. Die Landwirtschaft, welche von dieser Verordnung sehr stark betroffen ist, geht vergessen. Der Bauernverband Aargau (BVA) ruft deshalb die Gemeinden auf, auf die Umsetzung zu verzichten, bis eine umsetzbare Lösung auf dem Tisch ist.

Der BVA ist sehr verärgert, dass der Kanton ohne Rücksprache mit den Betroffenen eine Verordnung erlässt, die in der Praxis nicht umsetzbar ist. Betroffen ist das Kulturland entlang der rund 3‘000 km Fliessgewässer im Aargau. Die Umsetzung käme einer Enteignung von mehreren tausend Hektaren Kulturland gleich, davon gemäss kantonalen Angaben rund 900 ha Fruchtfolgeflächen. Damit könnte auf einen Schlag der Sachplan Fruchtfolgeflächen nicht mehr erfüllt werden. Das heisst, der Kanton hätte anstatt der vom Bund geforderten 40‘000 ha Fruchtfolgeflächen, noch derer 39‘800 ha.

Spielraum nicht ausgenutzt
Dass die unsägliche Verordnung vom Bund kommt, ist dem BVA bewusst. Dennoch hätte der Kanton nach einer Gesamtinteressenabwägung genügend Spielraum, auch ausserhalb des Baugebietes eine praxistaugliche Regelung zu finden. Andere Kantone sind hier vorbildlich und suchen zusammen mit den Bauern nach Lösungen. In einem Schreiben letzten Herbst, hat dies auch der BVA gefordert. Im Antwortschreiben hält Regierungsrat Beyeler denn auch fest, dass man dazu eine Arbeitsgruppe einsetzen wolle, in welcher auch der BVA vertreten ist. Die Verordnung ist beschlossen, eine Arbeitsgruppe hat es nicht gegeben.

Standesinitiative soll eingereicht werden
Der BVA arbeitet derzeit an einer Standesinitiative, in welcher der Regierungsrat aufgefordert wird, die Gewässerschutzverordnung in dieser Form nicht umzusetzen. In anderen Kantonen laufen ähnliche Vorstösse und auch der Schweizerische Bauernverband ist auf nationaler Ebene daran, alles zu unternehmen, um die Verordnung zu entschärfen. Für viele Fachleute ist der Detaillierungsgrad der Bundesverordnung höchst fragwürdig und eine Interessenabwägung wurde wohl vergessen.

Gemeinden sollen sich weigern
Im Schreiben an die Gemeinden wird angekündigt, dass die Vollzugsverordnung auf Ende Februar in Kraft tritt. Der BVA ist überzeugt, dass eine Umsetzung nicht machbar ist und behält sich alle rechtlichen Schritte offen, seine Mitglieder in Einspracheverfahren zu unterstützen. Der Rechtsweg ist zwar nicht das Ziel, wäre aber eine Möglichkeit, um die Rechtsgrundlage dieser Verordnung in Frage zu stellen. Aus Sicht des BVA wird hier nämlich bestehendes Recht unterwandert. Deshalb ruft der BVA die Gemeinden auf, diese Verordnung ausserhalb Baugebiet nicht umzusetzen.

BVA will Lösung weiterhin
Der BVA signalisiert, dass er weiterhin bereit ist, an einer umsetzbaren Lösung mitzuarbeiten. Dann würden auch die Gemeinden mehrheitsfähige und breit abgestützte Instrumente erhalten, um die Verordnung praxistauglich umzusetzen. Ansonsten drohen sie auf massiven und gerechtfertigten Widerstand seitens der Bauern zu stossen.

Zurück zur Übersicht
  Search