Der Bauernverband Aargau (BVA) stimmt der geplanten Anpassung des Richtplans zur Festsetzung des Materialabbaugebiets „Langacher“ in Birrhard zu. Wichtig ist die umgehende Rekultivierung als Fruchtfolgeflächen.
Der BVA ist für die Festsetzung des Materialabbaugebiets in Birrhard. Wichtig erscheint dem BVA insbesondere, dass mit der kommunalen Nutzungsplanung und der Abbaubewilligung sichergestellt wird, dass der Abbau und die laufende Wiederauffüllung so erfolgen muss, dass nur eine minimale Fläche offen ist und beansprucht wird. Sicherzustellen ist weiter die fachgerechte Rekultivierung und landwirtschaftliche Nachnutzung des Abbaugebiets. Die rekultivierten Flächen müssen zwingend die Qualitätsanforderungen für die Fruchtfolgeflächen erfüllen.