Die geplante Ausdehnung der Industriezone in Gontenschwil wird vom Bauernverband Aargau (BVA) kritisch beurteilt. Bestehendes Gewerbe soll sich entwickeln können, jedoch sollen andernorts zu grosse Bauzonen ausgezont werden. Im weiteren soll geprüft werden, ob nicht stärker in die Höhe gebaut werden kann.
Der geplanten Anpassung des Siedlungsgebiets und Anpassung der Land-schaften von kantonaler Bedeutung (LkB) in Gontenschwil stimmt der BVA unter Vorbehalten zu. Die bedingte Einzonung in der kommunalen Nut-zungsplanung gemäss § 15 BauG mit der ausschliesslich für die gemäss Konzept vorgesehenen Nutzungen ist für den BVA Voraussetzung. Dabei ist auf den längerfristigen Erhalt der neuen Gewerbebauten zu achten.
In die Höhe statt in die Breite
Im Weiteren muss der Nachweis erbracht werden, dass die Bauten möglichst ressourceneffizient erstellt werden, insbesondere bezüglich Kulturland. Der BVA weist dabei auf die Wichtigkeit zur Erhaltung des Kulturlandes im Allgemeinen und der Fruchtfolgeflächen im Speziellen hin. In den letzten 40 Jahren wurde in der Schweiz die Fläche des Kantons Aargau zubetoniert. Das dies nicht so weiter gehen kann, müsste jedem klar sein. So soll geprüft werden, ob anstatt der grossflächigen Bauten nicht stärker in die Höhe gebaut werden könnte. Weiter soll die Gemeinde oder der zuständige Regionalplanungsverband ernsthaft prüfen, ob innerhalb der Gemeinde oder der Region Auszonungen im gleichen Masse gemacht werden können.