Beiträge auf ein 3a-Vorsorgekonto sollten wenn möglich bereits anfangs Jahr einbezahlt werden. Auf diese Weise kann das ganze Jahr von einem wesentlich höheren Zinssatz profitiert werden, als wenn das Kapital auf einem Sparkonto belassen und erst gegen Ende Jahr einbezahlt wird.
Zudem ist der Zinsertrag auf dem Sparkonto einkommenssteuerpflichtig. Je nach Grenzsteuersatz wird daher bei einem mittleren Einkommen der ohnehin schon bescheidene Zinsertrag nochmals um rund 20 Prozent geschmälert. Angehörige einer Pensionskasse, welche den maximal möglichen Beitrag von derzeit Fr. 6'682.- in die Säule 3a einzahlen, erreichen bei den aktuell gültigen Zinskonditionen mit dem frühzeitigen Einzahlen einen Vorteil von gegen Fr. 100.-. Für 2012 gelten übrigens dieselben Einzahlungslimiten wie im Vorjahr: Personen mit Pensionskasse dürfen maximal Fr. 6'682.- einzahlen, Personen ohne Pensionskasse maximal 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens jedoch Fr. 33'408.-.
BVA Treuhand