Die geplante Anpassung des Siedlungsgebietes in Staffelbach zur Sicherung des Kies- und Betonwerkes wird vom Bauernverband Aargau unterstützt. Insbesondere die Rückführung der Parzelle 943 und Zuweisung zu den Fruchtfolgeflächen wird begrüsst.
Der Fortbestand und die Weiterentwicklung eines standortgebundenen Unternehmens wie das bestehende Kies- und Betonwerk mit der Aufbereitung von Recyclingmaterial in Staffelbach ist auch im Interesse der Landwirtschaft. Die Spezialgewerbezonen werden deshalb begrüsst. Ebenso begrüsst wird die möglichst schnelle Rückführung der Parzelle 943 in Landwirtschaftsland und die Zuweisung zu den Fruchtfolgeflächen. Die Aufhebung der Spezialgewerbezone 3 und die Rekultivierung der Fläche sowie die Zuweisung in die Landwirtschaftzone, beziehungsweise zu Fruchtfolgefläche, bei einer eventuellen Aufgabe des Kies- und Betonwerks, sind für den Bauernverband Aargau aber ebenso von zentraler Bedeutung.
Prioritäten richtig setzen
Der Bauernverband Aargau weist auf die Wichtigkeit zur Erhaltung des Kulturlandes im Allgemeinen und der Fruchtfolgeflächen im Speziellen hin. Der BVA lehnt nicht jede Erweiterung ab, sondern setzt klar Prioritäten. Eine Prioritätenliste wird auch dem Kanton Aargau empfohlen. Die standortgebundene Unternehmung muss für ein Weiterbestehen Fläche beanspruchen. Bei Erweiterungen von Bauzonen zu Wohnzwecken ist der BVA aber vorsichtig bis ablehnend, da meist noch viel Potential innerhalb der bestehenden Bauzonen vorhanden ist und dieses erst dann ausgeschöpft wird, wenn ein bestimmter Druck zur Verdichtung da ist.
Ralf Bucher
Geschäftsführer Bauernverband Aargau (BVA)