Home
Standesvertretung
Öffentlichkeitsarbeit
Das Beste der Region
Dienstleistungen
Versicherungsberatung
Treuhand
Betriebshelferdienst
Energieberatung
SwissGAP-Beratung
Gewässerschutz
Tarife Dienstleistungen
Mitglieder
Bildung
Kommunikation
Über uns
Kontakt/Lageplan


Treuhand-News
18.05.2012 Anpassung der Vermögenssteuerwerte bei tierfreundlichen Stallungen
Image: Anpassung der Vermögenssteuerwerte bei tierfreundlichen Stallungen

Im Jahr 1999 wurden im Kanton Aargau sämtliche Liegenschaften neu geschätzt. Als Grundlage dazu diente bei landwirtschaftlichen Liegenschaften die Anleitung zur Schätzung des Ertragswertes vom 25. Oktober 1995. Damit alle Betriebe gleich behandelt werden, bildet dieses Reglement immer noch die Basis für nachträgliche Einzelschätzungen, obwohl in der Zwischenzeit eine neue Verordnung in Kraft getreten ist. Das Reglement aus dem Jahre 1995 geht bei der Schätzung von Tierställen grundsätzlich von der nutzbaren Fläche aus; es berücksichtigt somit nicht, dass bei neueren und tierfreundlichen Haltungsformen in der Regel weniger Tiere pro Flächeneinheit gehalten werden können. Dies kann dazu führen, dass bei gleicher Anzahl gehaltener Tiere nach einem Stallumbau oder -neubau mit einem grösseren Flächenangebot pro Tier, höhere Steuerwerte resultieren.

 

 
21.03.2012 Besteuerung von Gewinnen auf Baulandgrundstücken (Liquidationsgewinn) wird erhöht
Image: Besteuerung von Gewinnen auf Baulandgrundstücken (Liquidationsgewinn) wird erhöht

Das Bundesgericht hat per Ende 2011 für Baulandgrundstücke, die nicht dem bäuerlichen Bodenrecht unterstehen, einen bedeutenden Entscheid bezüglich der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf oder aus der Überführung vom Geschäfts- in das Privatvermögen gefällt. Dieser Entscheid stellt die bisherige Praxis völlig auf den Kopf und hat im Wesentlichen zur Folge, dass solche Gewinne nicht mehr mit der Grundstückgewinnsteuer, sondern mit der Einkommenssteuer (inkl. AHV-Beiträge) erfasst werden. Dies kann zu einer mehrfachen Steuerbelastung gegenüber der bisherigen Praxis führen.

 
13.01.2012 Steuerspartipp: Jährlich Fr. 100.- sparen mit einer Optimierung der Säule 3a
Image: Steuerspartipp: Jährlich Fr. 100.- sparen mit einer Optimierung der Säule 3a

Beiträge auf ein 3a-Vorsorgekonto sollten wenn möglich bereits anfangs Jahr einbezahlt werden. Auf diese Weise kann das ganze Jahr von einem wesentlich höheren Zinssatz profitiert werden, als wenn das Kapital auf einem Sparkonto belassen und erst gegen Ende Jahr einbezahlt wird.
 

 
Seite 1 von 2Erste   vorherige   [1]  2  nächste   Letzte   
Treuhand
Ein Betrieb muss sich stetig weiterentwickeln und sich neuen Situationen anpassen. Deshalb ist es wichtig, dass der Betriebsleiter seine aktuelle Situation genau kennt. Bei Veränderungen tauchen meist viele Fragen auf.
 
Wir unterstützen Sie bei Finanz- und Steuerfragen, beim Führen Ihrer Buchhaltung und beraten Sie bei Fragen zum Boden- und Pachtrecht sowie zur Raumplanung. Dazu bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
 
Buchaltungsservice
  • Farm-Star- Buchhaltungen! Optional mit E-Banking
  • Handabschluss

Steuerwesen

  • Steuererklärungen
  • Steuerberatung und Steuerplanung
Weitere Beratungsleistungen
  • Hofübergaben
  • Ertragswert- und Pachtwertschätzungen
  • Ertragsausfallschätzungen
  • Betriebsplanungen, Finanzierungsfragen
  • Beratung Boden- und Pachtrecht

 Tarifliste Treuhand

 

  Search
Kontakt

BVA Treuhand
Im Roos 5
5630 Muri AG
Tel. 056 460 50 55
Fax 056 460 50 54
E-Mail senden

 
 
 
Weiterführende Links
Mitarbeiter


Jakob Salm
Stellenleiter
Tel. 056 / 460 50 55
E-Mail senden

Martin Wicki
Martin Wicki
Fachmitarbeiter (80%)
Tel. 056 / 460 50 57
E-Mail senden

Susanne Leu
Susanne Leu
Fachmitarbeiterin (90%)
Tel. 056 / 460 50 58
E-Mail senden


Christian Schönbächler
Fachmitarbeiter (90%)
Tel. 056 / 460 50 56
E-Mail senden

 
Thomas Scherer
Fachmitarbeiter (50%)
Tel. 056 / 460 50 59
E-Mail senden