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Generalversammlung

Die Generalversammlung (GV) ist das oberste Organ des BVA und findet normalerweise einmal jährlich statt. Seit 2008 wird die GV in den Regionen abgehalten (2008 in Densbüren im Bezirk Aarau; 2009 in Murgenthal im Bezirk Zofingen; 2010 in Bünzen im Freiamt; 2011 in Rüfenach im Bezirk Brugg; 2012 in Leutwil im Bezirk Lenzburg).

Die Generalversammlung setzt sich aus den Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und den Präsidenten oder deren Stellvertretenden der Mitgliedorganisationen zusammen. Eingeladen werden auch zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung.
 

Die GV hat folgende Aufgaben:
 

  1. Wahl des Vorstandes, des Präsidenten, der Revisionsstelle;
  2. Abnahme der Jahresrechnung, des Jahresberichtes, des Budgets und Genehmigung des Leitbildes sowie des Tätigkeitsprogrammes;
  3. Festsetzen der Jahresbeiträge;
  4. Bestimmen des Publikationsorgans;
  5. Stellungnahme zu agrarpolitischen Fragen und Anträgen des Vorstandes;
  6. Beschlussfassung über Beteiligungen an Gesellschaften und Organisationen;
  7. Ernennung von Ehrenmitgliedern;
  8. Beschluss über Rekurse von ausgeschlossenen Mitgliedern und Mitgliederorganisationen;
  9. Genehmigung der Entschädigungen der Organe;
  10. Genehmigung der Statuten.

 

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